Tipps für Versicherte, Angehörige und Angestellte

Wie verhalte ich mich?

Illustration eines älteren Mannes, der auf einer Bettkante sitzt und gemeinsam mit einer auf einem Stuhl sitzenden Frau einen beschriebenen Zettel studiert

Hinweise auf Fehlverhalten und Abrechnungsbetrug kann jeder geben, dem Auffälligkeiten begegnen - Versicherte, Angehörige, Angestellte der Leistungserbringer oder andere Personen.

Es gibt viele vorstellbare Konstellationen, die zu dem Verdacht von Abrechnungsmanipulation führen. Einiges ist deutlich nicht in Ordnung, anderes lässt sich auf Nachfrage plausibel erklären, oder bedarf weiterer Information durch Berufs- und Fachverbände oder die Krankenkassen.

Im Folgenden haben wir einige Tipps und Hinweise aufgeführt, die im Verdachtsfall oder bei der Vorbeugung helfen können.

Versicherte und Angehörige:

  • Achten Sie beispielsweise bei der ambulanten Pflege darauf, dass die Leistungen im Vertrag klar formuliert sind.
  •  Wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung korrekt erbracht wurde, oder bei Arznei- und Hilfsmitteln etwas anderes abgegeben wurde, als im Rezept vermerkt, wenden Sie sich an ihre Pflege- oder Krankenkasse.
  • Sie haben die freie Wahl, wo Sie verordnete Hilfsmittel oder Therapien erhalten. Eine Zuweisung durch eine Arztpraxis ist nicht erlaubt
  • Unterzeichnen Sie nie für eine Leistung, die noch nicht, oder nicht so erbracht wurde, wie sie verordnet wurde.
  • Nutzen Sie Besuche von Mitarbeitern des medizinischen Dienstes, um Unregelmäßigkeiten in der häuslichen Pflege anzusprechen. Diese können die Pflegedokumentation einsehen und Fehler erkennen.
  • Wenden Sie sich an Ihre Pflege- oder Krankenkasse, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Fehlverhalten oder Betrug beobachtet haben.

Mitarbeiter von medizinischen/pflegerischen Leistungserbringern:

  • Unterzeichnen Sie keine Leistungen, die Sie nicht vollständig und wie verordnet erbracht haben.
  • Erbringen Sie nur Leistungen, für die Sie qualifiziert sind.
  • Wenn Ihnen auch nach dem Gespräch mit Vorgesetzten Vorgehensweisen nicht plausibel und korrekt erscheinen, bitten Sie Ihren Berufsverband um Einschätzung oder setzen Sie sich mit einer Pflege- oder Krankenkasse in Verbindung.
  • Sprechen Sie mit der Pflegedienstleitung, wenn die Einsatzzeiten für die vereinbarte Pflege nicht ausreichen,

Wenn Sie eine Meldung über Fehlverhalten abgeben wollen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder folgende Adressaten wenden:
 
Polizei Bremen
Kriminalkommissariat 52
Telefon 0421 / 362 – 0

Verbraucherzentrale Bremen
Telefon 0421 / 160 777

Pflegestützpunkte
Bremen-Stadt: Telefon 0421 / 69 62 42 - 0
Bremen-Nord: Telefon 0421 / 69 62 41 - 0
Bremerhaven: Telefon 0471 / 30 97 79 - 0

Medizinischer Dienst Bremen
Telefon 0421 / 16 28 0