Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt (SGB XI). Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und profitieren im Pflegefall von deren Leistungen.
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich grundsätzlich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit des Versicherten. Die Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Die Leistungsansprüche ergeben sich aus der Einstufung des Versicherten in einen von fünf Pflegegraden. Die Leistungen bei Pflegegrad 1 umfassen vor allem Beratungs- und Entlastungsleistungen. Daher wird der Pflegegrad 1 oft als „Präventionspflegegrad“ bezeichnet. In den Pflegegraden 2 bis 5 besteht der Anspruch auf umfangreiche Geld- und Sachleistungen zur Sicherstellung der Pflege.
Rückblick
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden sowohl der Pflegebedürftigkeitsbegriff, als auch das Einstufungssystem mit Wirkung zum 01.01.2017 reformiert. Die zuvor bestehenden drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Zudem ist die gesonderte Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeflossen. Dadurch soll eine leistungsrechtliche Gleichstellung somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen ermöglicht und die enge Fokussierung auf körperliche Beeinträchtigungen überwunden werden. Bereits zum 01.01.2015 waren die Leistungsansprüche besonders für demenziell Erkrankte mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ausgeweitet worden.
Qualitätssicherung und Transparenz der pflegerischen Versorgung
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 verfolgte das Ziel, die Qualität der pflegerischen Versorgung zu verbessern, die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen. Zu den Instrumenten, die seitdem entwickelt wurden, zählen die Expertenstandards in der Pflege, die regelmäßigen Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen sowie die Qualitätsdarstellung. Die Qualitätsdarstellung soll den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine einfache Orientierung über die Qualität von Pflegeeinrichtungen bieten.
vdek-Versorgungsverträge in der Pflege
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) schließt auf Landesebene über die vdek-Landesvertretungen Versorgungsverträge für die vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege ab und nimmt damit eine aktive, gestalterische Rolle in der Pflegeversicherung ein. Außerdem veröffentlicht der vdek die Pflegenoten (Transparenzberichte) für die einzelnen Anbieter auf seinem Webportal www.pflegelotse.de und schafft so für Versicherte zusätzliche Transparenz. Im Rahmen des Datenaustauschs stellt der vdek Strukturdaten für das Abrechnungsverfahren bereit.
Zur Veröffentlichung der Qualitätsprüfungsergebnisse von Pflegeeinrichtungen haben die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene eine Daten-Clearing-Stelle (DCS) Pflege eingerichtet. » Lesen
Um die Qualität in Gesundheits- und Altenhilfeeinrichtungen spürbar zu verbessern, sollen neben betriebsinternen Pflegestandards auch von Pflegeexperten entwickelte evidenzbasierte Qualitätsinstrumente in die Pflegepraxis einfließen. » Lesen
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Zudem haben fünf Pflegegrade die vorherigen drei Pflegestufen abgelöst. » Lesen
Die Pflegeleistungen richten sich seit 1. Januar 2017 nach der neuen Einstufung in fünf Pflegegrade. Eine Tabelle zeigt die Leistungsbeiträge im Überblick. » Lesen
Die Suchmaschine www.pflegelotse.de umfasst Tausende Pflegeangebote bundesweit und wurde wiederholt mit dem Preis „Deutschlands beste Online-Portale“ ausgezeichnet. Außerdem veröffentlicht der vdek über dieses Portal die Pflegenoten. » Lesen
Mit dem Präventionsgesetz müssen Leistungen zur Prävention auch in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte erbracht werden. Die Rahmenbedingungen hierfür liefert der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. » Lesen
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern » Lesen
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen haben vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 eine oder mehrere Personen zur Einhaltung der im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stehenden gesetzlichen Regelungen zu benennen. Die entsprechende Sonderleistung ist von der Pflegekasse monatlich an die Pflegeeinrichtung zu zahlen. » Lesen
Seit dem 1. April 1995 sind nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen (z.B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn) bei den gemeindlichen Unfallversicherungsträgern beitragsfrei versichert. » Lesen
Um Leistungen nach § 36 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen eine Zulassung. Dazu schließen die Leistungserbringer mit den regionalen Pflegekassen Versorgungsverträge ab. Um den Datenaustausch zu gewährleisten, sind die Leistungserbringer verpflichtet, maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen zu verwenden. » Lesen
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Anlässlich der Anhörung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2023 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), die ambulante Pflege stärker in den Blick zu nehmen. Laut der vdek-Vorstandsvorsitzenden Ulrike Elsner sind zudem konkrete Leistungsverbesserungen nötig, die bisher vorgesehenen Maßnahmen seien „leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. » Lesen
Heute wurde der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) in erster Lesung im Bundestag beraten. „Außer der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung bleibt von der einst angedachten Pflegereform nicht viel übrig“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Das Parlament sei nun gefordert, die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen. » Lesen
Mit acht Videos zur Aufklärung von pflegenden Angehörigen über die Krankheit Sepsis setzen der vdek, das Aktionsbündnis Patientensicherheit, die Sepsis-Stiftung, der SepsisDialog der Universitätsmedizin Greifswald und die Deutsche Sepsis-Hilfe ihre Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis fort. Die Videos sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für die Erkrankung zu schärfen, und den pflegenden Angehörigen im Ernstfall Handlungsempfehlungen an die Hand geben. » Lesen