Soziale Pflegeversicherung (SPV)

Krankenschwester gibt in Pflegeeinrichtung Medikamente an Rentnerin

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt (SGB XI). Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und profitieren im Pflegefall von deren Leistungen.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich grundsätzlich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit des Versicherten. Die Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Die Leistungsansprüche ergeben sich aus der Einstufung des Versicherten in einen von fünf Pflegegraden. Die Leistungen bei Pflegegrad 1 umfassen vor allem Beratungs- und Entlastungsleistungen. Daher wird der Pflegegrad 1 oft als „Präventionspflegegrad“ bezeichnet. In den Pflegegraden 2 bis 5 besteht der Anspruch auf umfangreiche Geld- und Sachleistungen zur Sicherstellung der Pflege.

Rückblick

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden sowohl der Pflegebedürftigkeitsbegriff, als auch das Einstufungssystem mit Wirkung zum 01.01.2017 reformiert. Die zuvor bestehenden drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Zudem ist die gesonderte Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeflossen. Dadurch soll eine leistungsrechtliche Gleichstellung somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen ermöglicht und die enge Fokussierung auf körperliche Beeinträchtigungen überwunden werden. Bereits zum 01.01.2015 waren die Leistungsansprüche besonders für demenziell Erkrankte mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ausgeweitet worden.

Qualitätssicherung und Transparenz der pflegerischen Versorgung

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 verfolgte das Ziel, die Qualität der pflegerischen Versorgung zu verbessern, die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen. Zu den Instrumenten, die seitdem entwickelt wurden, zählen die Expertenstandards in der Pflege, die regelmäßigen Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen sowie die Qualitätsdarstellung. Die Qualitätsdarstellung soll den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine einfache Orientierung über die Qualität von Pflegeeinrichtungen bieten.

vdek-Versorgungsverträge in der Pflege

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) schließt auf Landesebene über die vdek-Landesvertretungen Versorgungsverträge für die vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege ab und nimmt damit eine aktive, gestalterische Rolle in der Pflegeversicherung ein. Außerdem veröffentlicht der vdek die Pflegenoten (Transparenzberichte) für die einzelnen Anbieter auf seinem Webportal www.pflegelotse.de und schafft so für Versicherte zusätzliche Transparenz. Im Rahmen des Datenaustauschs stellt der vdek Strukturdaten für das Abrechnungsverfahren bereit.

  1. Pflegerin und Seniorin lächelnd beim Hausbesuch, Schriftzug: Expertenstandards Pflege

    Expertenstandards in der Pflege

    Um die Qualität in Gesundheits- und Altenhilfeeinrichtungen spürbar zu verbessern, sollen neben betriebsinternen Pflegestandards auch von Pflegeexperten entwickelte evidenzbasierte Qualitätsinstrumente in die Pflegepraxis einfließen. » Lesen

  2. Eine ältere Dame wird von einem Mann im Rollstuhl geschoben

    Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

    Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Zudem haben fünf Pflegegrade die vorherigen drei Pflegestufen abgelöst. » Lesen

  3. E9_2018_spv_leistungen_nach_pflegegraden_2019_tabelle

    Pflegeleistungen

    Die Pflegeleistungen richten sich seit 1. Januar 2017 nach der neuen Einstufung in fünf Pflegegrade. Eine Tabelle zeigt die Leistungsbeiträge im Überblick. » Lesen

  4. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen

    Versorgungsverträge, Vergütung und Datenaustausch im Pflegebereich

    Um Leistungen nach § 36 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen eine Zulassung. Dazu schließen die Leistungserbringer mit den regionalen Pflegekassen Versorgungsverträge ab. Um den Datenaustausch zu gewährleisten, sind die Leistungserbringer verpflichtet, maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen zu verwenden. » Lesen

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SPV - Leistungsempfänger:innen, ambulant und stationär, 2005 bis 2021
Jahrambulantstationär Einrichtungen der Behindertenhilfe
20051.309.506642.447
20061.310.473658.919
20071.358.201671.084
20081.437.146682.892
20091.565.451700.509
20101.614.100715.282
20111.640.516720.954
20121.715.952737.295
20131.832.850750.386
20141.951.302761.957
20152.065.997769.866
20162.167.607788.813
20172.522.066779.933
20182.905.325780.064
20193.141.471858.284132.567
20203.478.535703.334140.903
20213.763.305702.059141.126
  1. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Anhörung Pflegereform (PUEG) im Deutschen Bundestag

    vdek fordert konkrete Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

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  2. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
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  3. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
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  4. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
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  6. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
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    Pflegereform greift zu kurz und belastet Beitragszahlende einseitig – Staat zieht sich aus der Verantwortung

    Der vdek erklärt anlässlich der Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit am 9.3.2023 in Berlin: Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) greift zu kurz und erfüllt nicht die selbstgesteckten Ziele der Ampelkoalition für eine umfassende nachhaltige Finanzreform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). » Lesen