Soziale Pflegeversicherung (SPV)

Krankenschwester gibt in Pflegeeinrichtung Medikamente an Rentnerin

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt (SGB XI). Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und profitieren im Pflegefall von deren Leistungen.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich grundsätzlich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit des Versicherten. Die Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Die Leistungsansprüche ergeben sich aus der Einstufung des Versicherten in einen von fünf Pflegegraden. Die Leistungen bei Pflegegrad 1 umfassen vor allem Beratungs- und Entlastungsleistungen. Daher wird der Pflegegrad 1 oft als „Präventionspflegegrad“ bezeichnet. In den Pflegegraden 2 bis 5 besteht der Anspruch auf umfangreiche Geld- und Sachleistungen zur Sicherstellung der Pflege.

Rückblick

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden sowohl der Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch das Einstufungssystem mit Wirkung zum 01.01.2017 reformiert. Die zuvor bestehenden drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Zudem ist die gesonderte Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeflossen. Dadurch soll eine leistungsrechtliche Gleichstellung somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen ermöglicht und die enge Fokussierung auf körperliche Beeinträchtigungen überwunden werden. Bereits zum 01.01.2015 waren die Leistungsansprüche besonders für demenziell Erkrankte mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ausgeweitet worden.

Qualitätssicherung und Transparenz der pflegerischen Versorgung

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 verfolgte das Ziel, die Qualität der pflegerischen Versorgung zu verbessern, die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen. Zu den Instrumenten, die seitdem entwickelt wurden, zählen die Expertenstandards in der Pflege, die regelmäßigen Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen sowie die Qualitätsdarstellung. Die Qualitätsdarstellung soll den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine einfache Orientierung über die Qualität von Pflegeeinrichtungen bieten.

vdek-Versorgungsverträge in der Pflege

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) schließt auf Landesebene über die vdek-Landesvertretungen Versorgungsverträge für die vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege ab und nimmt damit eine aktive, gestalterische Rolle in der Pflegeversicherung ein. Außerdem veröffentlicht der vdek die Pflegenoten (Transparenzberichte) für die einzelnen Anbieter auf seinem Webportal www.pflegelotse.de und schafft so für Versicherte zusätzliche Transparenz. Im Rahmen des Datenaustauschs stellt der vdek Strukturdaten für das Abrechnungsverfahren bereit.

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