Soziale Pflegeversicherung (SPV)

Krankenschwester gibt in Pflegeeinrichtung Medikamente an Rentnerin

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt (SGB XI). Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und profitieren im Pflegefall von deren Leistungen.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich grundsätzlich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit des Versicherten. Die Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Die Leistungsansprüche ergeben sich aus der Einstufung des Versicherten in einen von fünf Pflegegraden. Die Leistungen bei Pflegegrad 1 umfassen vor allem Beratungs- und Entlastungsleistungen. Daher wird der Pflegegrad 1 oft als „Präventionspflegegrad“ bezeichnet. In den Pflegegraden 2 bis 5 besteht der Anspruch auf umfangreiche Geld- und Sachleistungen zur Sicherstellung der Pflege.

Rückblick

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden sowohl der Pflegebedürftigkeitsbegriff, als auch das Einstufungssystem mit Wirkung zum 01.01.2017 reformiert. Die zuvor bestehenden drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Zudem ist die gesonderte Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeflossen. Dadurch soll eine leistungsrechtliche Gleichstellung somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen ermöglicht und die enge Fokussierung auf körperliche Beeinträchtigungen überwunden werden. Bereits zum 01.01.2015 waren die Leistungsansprüche besonders für demenziell Erkrankte mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ausgeweitet worden.

Qualitätssicherung und Transparenz der pflegerischen Versorgung

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 verfolgte das Ziel, die Qualität der pflegerischen Versorgung zu verbessern, die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen. Zu den Instrumenten, die seitdem entwickelt wurden, zählen die Expertenstandards in der Pflege, die regelmäßigen Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen sowie die Qualitätsdarstellung. Die Qualitätsdarstellung soll den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine einfache Orientierung über die Qualität von Pflegeeinrichtungen bieten.

vdek-Versorgungsverträge in der Pflege

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) schließt auf Landesebene über die vdek-Landesvertretungen Versorgungsverträge für die vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege ab und nimmt damit eine aktive, gestalterische Rolle in der Pflegeversicherung ein. Außerdem veröffentlicht der vdek die Pflegenoten (Transparenzberichte) für die einzelnen Anbieter auf seinem Webportal www.pflegelotse.de und schafft so für Versicherte zusätzliche Transparenz. Im Rahmen des Datenaustauschs stellt der vdek Strukturdaten für das Abrechnungsverfahren bereit.

  1. Pflegerin und Seniorin lächelnd beim Hausbesuch, Schriftzug: Expertenstandards Pflege

    Expertenstandards in der Pflege

    Um die Qualität in Gesundheits- und Altenhilfeeinrichtungen spürbar zu verbessern, sollen neben betriebsinternen Pflegestandards auch von Pflegeexperten entwickelte evidenzbasierte Qualitätsinstrumente in die Pflegepraxis einfließen. » Lesen

  2. Eine ältere Dame wird von einem Mann im Rollstuhl geschoben

    Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

    Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Zudem haben fünf Pflegegrade die vorherigen drei Pflegestufen abgelöst. » Lesen

  3. E9_2018_spv_leistungen_nach_pflegegraden_2019_tabelle

    Pflegeleistungen

    Die Pflegeleistungen richten sich seit 1. Januar 2017 nach der neuen Einstufung in fünf Pflegegrade. Eine Tabelle zeigt die Leistungsbeiträge im Überblick. » Lesen

  4. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen

    Versorgungsverträge, Vergütung und Datenaustausch im Pflegebereich

    Um Leistungen nach § 36 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen eine Zulassung. Dazu schließen die Leistungserbringer mit den regionalen Pflegekassen Versorgungsverträge ab. Um den Datenaustausch zu gewährleisten, sind die Leistungserbringer verpflichtet, maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen zu verwenden. » Lesen

Mehr zum Thema Pflege

SPV - Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege (Pflegeheime), Stand: 1. Januar 2023

Finanzielle Belastung (Eigenanteil) einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Bundesländern

in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (mit Berücksichtigung des zusätzlichen Vergütungszuschlags nach § 43c SGB XI)
1. Januar 2023

Säulendiagramm zeigt die Entwicklung der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, 2005 bis 2022

SPV - Leistungsempfänger:innen - ambulante und stationäre Pflege

in Tausend
2005 - 2021

  1. Logo "MEHRWERT:PFLEGE - Ein Angebot der Ersatzkassen"

    MEHRWERT:PFLEGE

    Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen

  2. Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Abteilungsleiter Politik/Selbstverwaltung und Vertreter des Vorstandes beim vdek
    Stationäre Pflege

    Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt kontinuierlich

    Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Grund für die starke Erhöhung ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung. „Es braucht zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahler lastet”, betont Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek-Vorstandes. » Lesen

  3. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
    Auszeit von der Pflege

    Urlaub für pflegende Angehörige: Diese Unterstützungsangebote gibt es

    Die Pflege von Angehörigen braucht viel Kraft und Durchhaltevermögen. Umso wichtiger ist es, gelegentlich abschalten zu können. Zwei Angebote können pflegende Angehörige entlasten, wenn diese in den Urlaub fahren: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Innerhalb eines Jahres können beide Möglichkeiten genutzt werden. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärt, was Versicherte über die Auszeit von der Pflege wissen sollten. » Lesen

  4. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Anhörung Pflegereform (PUEG) im Deutschen Bundestag

    vdek fordert konkrete Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

    Anlässlich der Anhörung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2023 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), die ambulante Pflege stärker in den Blick zu nehmen. Laut der vdek-Vorstandsvorsitzenden Ulrike Elsner sind zudem konkrete Leistungsverbesserungen nötig, die bisher vorgesehenen Maßnahmen seien „leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. » Lesen

  5. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Erste Lesung im Bundestag zum Pflegegesetz (PUEG)

    Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!

    Heute wurde der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) in erster Lesung im Bundestag beraten. „Außer der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung bleibt von der einst angedachten Pflegereform nicht viel übrig“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Das Parlament sei nun gefordert, die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen. » Lesen

  6. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
    Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis

    Schulungsvideos für pflegende Angehörige zum rechtzeitigen Erkennen von Sepsis vorgestellt

    Mit acht Videos zur Aufklärung von pflegenden Angehörigen über die Krankheit Sepsis setzen der vdek, das Aktionsbündnis Patientensicherheit, die Sepsis-Stiftung, der SepsisDialog der Universitätsmedizin Greifswald und die Deutsche Sepsis-Hilfe ihre Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis fort. Die Videos sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für die Erkrankung zu schärfen, und den pflegenden Angehörigen im Ernstfall Handlungsempfehlungen an die Hand geben. » Lesen