Gesundheitsfinanzierungsgesetz ist kein guter Kompromiss!

Nach Ansicht der Landesvertretung der Ersatzkassen ist das jetzt im Regierungskabinett verabschiedete GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) kein gelungener Kompromiss.

Während auf der Ausgabenseite mit Ausnahme der Privaten Krankenversicherung (PKV) die meisten Leistungserbringer und die Krankenkassen alle „ihr Päckchen tragen“ müssen, ist die Hauptänderung auf der Einnahmenseite die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 auch 15,5 Prozent.

Dabei ist ein Grundpfeiler der gesetzlichen Krankenversicherung, die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon seit längerer Zeit ausgehöhlt. Von den 15,5 Prozent zahlen nämlich die Beschäftigten bereit 0,9 Prozent völlig allein; erst der Rest (14,6 Prozent) wird hälftig geteilt.

Aber es kommt noch schlimmer: Mit Wirkung des Gesetzes ab dem 1.1.2011 bleibt der Arbeitgeberanteil „eingefroren“. Zukünftige Ausgabensteigerungen sollen dann mittels so genannter Zusatzbeiträge, die die Kassen möglicherweise erheben müssen, abgefangen werden.

„Da unsere Versicherten diese Zusatzbeiträge allein finanzieren müssen, tragen sie auch künftig allein alle Risiken von Kostensteigerungen“, so Karl Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung in Schwerin. „Das ist in höchstem Maße unsolidarisch und deshalb erwarten wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren, dass die Politik an dieser Stelle die Arbeitgeber gleichverpflichtet mit ins Boot holt. Zumindest sollte der allgemeine Beitrag wieder paritätisch finanziert werden.“

Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem (Universität Duisburg/Essen) hält die Einführung der Zusatzbeiträge im Zusammenhang mit feststehenden Arbeitgeberanteilen beim allgemeinen Beitragssatz für die schleichende Einführung des Prämienmodells in die gesetzliche Krankenversicherung. Dieses Modell wurde vor den letzten Wahlen insbesondere von CDU und FDP favorisiert.

Nach seinen Berechnungen dürfte diese „Zusatzprämie“ in zehn Jahren den beachtlichen Wert von 75 Euro im Monat je Versicherten erreicht haben. Das könnte für viele Versicherte eine echte Hürde darstellen und wirft die Frage auf, ob das über den geplanten Sozialausgleich abgefangen werden kann, zumal dieser aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen soll.

„Alles in allem“, so Karl Nagel, „sehen wir noch eine ganze Reihe an Nachholungsbedarf und gehen deshalb davon aus, dass im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch nicht alle Messen gesungen sind.“
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