Landesvertretung der Ersatzkassen warnt vor Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV): Kann teure Einbahnstraße ohne Rückfahrschein werden!

Die Landesvertretung der Ersatzkassen weist darauf hin, dass sich freiwillig Versicherte einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sehr gut überlegen sollen.

„Ein gesetzlich Versicherter, der über einen Wechsel in die PKV nachdenkt, sollte um seine jetzigen Vorteile wissen und die Risiken bei der privaten Krankenversicherung kennen, zumal eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kaum und ab dem 55. Lebensjahr gar nicht mehr möglich ist“, so der Leiter der vdek-Landesvertretung Karl Nagel.

Zentraler Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist neben dem umfassenden Leistungsangebot vor allem die beitragsfreie Familienversicherung, in welcher Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert sind. Für Kinder gilt dies bis zum 23. Lebensjahr (Studenten, Wehrpflicht- und Zivildienstleistende bis 25 Jahre).

Tritt ein Versicherter in die gesetzliche Krankenkasse ein, so besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. In der privaten Versicherung gilt eine dreimonatige Wartezeit. Erhält der GKV-Versicherte Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld, ist er von den Beiträgen befreit. Bei der PKV gibt es keine beitragsfreie Zeit.

Bei gesetzlich Versicherten zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent vom Bruttogehalt bis zu 78 Wochen. Bei der Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren wird Krankengeld gewährt (zehn Tage pro Jahr und Kind, für Alleinstehende 20 Tage). In der PKV ist Krankentagegeld abhängig vom vereinbarten Tarif. Bei Erkrankung des Kindes besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

In der GKV werden Haushaltshilfen bei Klinik- oder Rehabilitationsaufenthalten bezahlt, wenn der Partner berufstätig ist und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. In der PKV werden in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe nicht übernommen. Auch für häusliche Krankenpflege besteht in der GKV in der Regel ein Anspruch von bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In der PKV werden dafür die Kosten nicht übernommen.

Die GKV übernimmt die Kosten zur Empfängnisverhütung bis zum 20. Lebensjahr nach ärztlicher Verordnung. Diese Kosten werden in der PKV nicht übernommen. Die GKV erstattet 20 Psychotherapie-Sitzungen, bei Erfolg wird meist eine weiterführende Therapie bewilligt. Bei einer analytischen Psychotherapie können bis zu 300 Stunden übernommen werden. Die PKV übernimmt die Kosten für die Psychotherapie nur teilweise und abhängig vom jeweiligen Tarif. Versicherte, die einen Basistarif abgeschlossen haben, müssen die Therapie selbst bezahlen. Ab dem Standardtarif wird eine begrenzte Zahl von Therapiestunden übernommen. Erst im höchsten Tarif übernimmt die Private Krankenversicherung auch die Psychotherapie mit einer unbegrenzten Anzahl von Sitzungen.

Zudem zeigt  ein Blick auf die teils erheblichen Prämiensteigerungen der PKV in den letzten Wochen, dass die privaten Krankenversicherungen aktuell mit Kostensteigerungen zu kämpfen haben.

Pressemitteilung