Ersatzkassen erhöhen Hospizförderung

Einen Förderbetrag von insgesamt 525.375,05 Euro erhielten zum Juli dieses Jahres zwölf ambulante Hospizdienste aus Mecklenburg - Vorpommern.

Die Ersatzkassen erhöhten ihren Beitrag mit 212.634,38 Euro gegenüber den Vorjahren. Mit der Förderung leisten die Ersatzkassen einen wesentlichen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten für die palliativ-pflegerische Beratung durch ausgebildete Fachkräfte.

Im Jahr 2010 haben die geförderten ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 407 ehrenamtlich Tätigen  510 Sterbebegleitungen in Haushalten und Familien erbracht.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein stetiger Anstieg der geleisteten Sterbebegleitungen und des Fördervolumens zu verzeichnen. Das macht deutlich, dass der weitere Auf- und Ausbau einer möglichst flächendeckenden ambulanten Hospizversorgung, also einer häuslichen Sterbebegleitung, weiter vorangeschritten ist.

Nach wie vor sterben viele Menschen im Krankenhaus. Das heißt, schwer kranke Menschen müssen in ihren letzten Lebenstagen auf das gewohnte soziale Umfeld verzichten.

Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der Arbeit steht die ambulante Betreuung im Haushalt oder in der Familie um so dem sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbst bestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei auch das Engagement der ehrenamtlich tätigen Hospizhelfer.

 Pressemitteilung