Mecklenburg-Vorpommern bietet Hausärzten weiterhin gute Ansiedlungsmöglichkeiten

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung haben sich auf die Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern geeinigt. Am vergangenen Mittwoch wurde das Einvernehmen zum so genannten Bedarfsplan erzielt, der die Grundlage für die Zahl der Zulassungsmöglichkeiten von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und deren gleichmäßige Verteilung im Land bildet.  In der anschließenden Sitzung des   Landesauschusses der Ärzte und Krankenkassen wurden die notwendigen Beschlüsse zu den Zulassungsmöglichkeiten sowie zur Fortsetzung der Fördermaßnahmen zur Ansiedelung von Ärzten ebenfalls einstimmig gefasst.  Diese Beschlüsse bilden die Grundlage dafür, dass insbesondere  die bereits bislang sehr guten Möglichkeiten für die Ansiedelung von Hausärzten vorranging in den ländlichen Bereichen erhalten bleiben.

Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die zu Jahresbeginn in Kraft trat und bis zum 30. Juni in den Ländern umzusetzen ist, bietet Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung unter Beteiligung des Sozialministeriums die Möglichkeit, regionale Besonderheiten der Versorgung zu berücksichtigen und von bisher stringenten Bundesvorgaben abzuweichen. Dabei hatte für die Krankenkassen und die KV in  Mecklenburg-Vorpommern  die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung in den ländlichen Bereichen oberste Priorität. Bereits seit  vielen Jahren sind in dem von dünner Besiedelung geprägten Land zahlreiche Initiativen sowohl von der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen als auch vom zuständigen Landesministerium und den Universitäten ausgegangen, um den in der Vergangenheit zu verzeichnenden Rückgang an Hausärzten zu stoppen und dafür Sorge zu tragen, dass die in absehbarer Zeit ausscheidenden Ärzte auch wieder einen Nachfolger finden. Zu diesen Initiativen gehören z.B. Förderprogramme für Studenten, die landesweite Koordinierung der Weiterbildung zum Allgemeinarzt mit Beteiligung der Krankenhäuser sowie  die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an den Universitäten des Landes.

Darüber hinaus werden von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam Fördermittel für  die Hausärzte eingesetzt, die sich insbesondere in den ländlichen Regionen, in denen eine so genannte drohende Unterversorgung besteht, niederlassen. Diese gemeinsam getragene Förderung ist ein echtes Erfolgsmodell. Seit 2008 wurden auf diese Weise fast 50 Hausärzte im ganzen Bundesland für die Gründung oder Übernahme einer Praxis gewonnen, die alle einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten. Die am Mittwoch gefassten Beschlüsse bilden die Grundlage dafür, dass dieses Erfolgsmodell fortgesetzt werden kann. „Wenn wir die  Bundesrichtlinie ohne Anpassungen bei uns im Land umgesetzt hätten, wären von einem Tag auf den anderen von ehemals 160 offenen Hausarztstellen nur noch 17 übrig geblieben“, stellt Dr. Wolfgang Eckert, Vorstandsvorsitzender der KVMV fest. „Dies konnten wir nicht hinnehmen, weil es der Realität im Land einfach nicht gerecht wird.“ Deshalb wurden landesspezifische Anpassungen vorgenommen, um diese Verwerfungen zu vermeiden. Insgesamt bestehen nun rund 140 offene Hausarztstellen, vor allem in den dünn besiedelten ländlichen Bereichen außerhalb der Oberzentren. „Wir wollen gemeinsam mit der KV die Herausforderungen der flächendeckenden Sicherstellung der ambulanten Versorgung meistern und weiterhin unseren Beitrag insbesondere auch mit der gemeinschaftlichen Finanzierung gezielter Fördermaßnahmen leisten“, erklärt Harald Möhlmann von der AOK Nordost stellvertretend für seine Kollegen von den anderen Krankenkassen. „Die Erfolge der Vergangenheit bestätigen, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die erzielte Einigung ist das  Bekenntnis der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen zu gemeinsamen Lösungen für die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und der Beweis unserer Handlungsfähigkeit“, so Möhlmann.

Die Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in Mecklenburg-Vorpommern führt zudem dazu, dass weitere Stellen für Ärzte, insbesondere im Bereich der Nervenheilkunde und der Orthopädie, geschaffen wurden. Zudem ist mit einer deutlichen Verbesserung der Versorgungssituation in der Psychotherapie auszugehen, da der neue Bedarfsplan hier 68 zusätzliche Stellen vor allem in den ländlichen Bereichen ausweist.

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