1,37 Mio. Euro für Sterbebegleitung
Sechszehn Hospizdienste aus Mecklenburg – Vorpommern erhalten aktuell in 2018 im Rahmen der Förderung der ambulanten Sterbebegleitung einen Förderbetrag von insgesamt 1,37 Millionen Euro. Die Krankenkassen übernehmen damit einen wesentlichen Teil der notwendigen Personal- und Sachkosten für eine würdevolle Betreuung sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden durch Fachkräfte sowie zur Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Hospizbegleiter.
935 Sterbebegleitungen
Im Jahr 2017 haben die geförderten ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 633 ehrenamtlich Tätigen fast 935 Sterbebegleitungen erbracht, überwiegend in Haushalten und Familien sowie Pflegeheimen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein stetiger Anstieg der Sterbebegleitungen und des Fördervolumens zu verzeichnen.
Bedürfnisse im Zentrum der Hospizarbeit
Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der Arbeit steht die ambulante Betreuung im eigenen Haushalt oder in der Familie, um so ein möglichst würdevolles und selbst bestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung bis zum Ende zu ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei das Engagement der ehrenamtlich tätigen Hospizhelfer.
Ansprechpartner:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Markus Juhls, Pressereferent Pressesprecher
Tel.: 0800 265 080 41469
Kontakt
Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com