Das seit über zehn Jahren geltende Nichtraucherschutzgesetz hat sich aus Sicht der Landesvertretung der Ersatzkassen bewährt. Am 1. Juli 2007 wurde das Rauchen zunächst in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Behörden, Universitäten und Schulen bzw. in Kultur- und Sporteinrichtungen verboten. Ein halbes Jahr später wurde der gesundheitsschädigende Nikotindampf auch aus Gaststätten und Diskos verbannt. Mit Erfolg.
Raucherquote rückgängig
Rauchten vor Einführung des Gesetzes regelmäßig noch 28,7 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern (2005) waren es im Jahr 2009 nur noch 26,4 Prozent und vier Jahre später ging der Anteil auf 25 Prozent zurück. Eine Entwicklung, die Experten auch auf die strengen Verbote des Rauchens vor allem im öffentlichen Raum zurückführen. Bleibt die Hoffnung, dass dieser erfreuliche Trend anhält.
Kinderspielplätze bleiben "unter Dampf"
Leider konnten sich die Abgeordneten des Landtages in ihrer gestrigen Sitzung nicht auf eine weitere Verschärfung des Gesetzes einigen. Eine Novellierung sah vor, das Rauchen auch auf Kinderspielplätzen zu verbieten. Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) setzt hier mehr auf das Engagement der Kommunen, die durch Schilder auf die Gefahren des Rauchens insbesondere für Kinder aufmerksam machen sollen. Stattdessen sahen die meisten Abgeordneten in der zunehmenden „Vermüllung“ der Spielplätze das größere Problem.
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Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
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