Erstmals mehr als 3.000 Euro Eigenanteil für Pflegeheimplatz in Mecklenburg-Vorpommern -

Pflegereform muss Pflegebedürftige in Heimen spürbar entlasten

Pflegebedürftigkeit wird für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern weiter teurer. Nach aktueller Auswertung des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) müssen Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts durchschnittlich 3.032 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Das sind zehn Prozent mehr als vor einem Jahr.

Die neuen Zahlen zeigen deutlich: Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter. Einen nicht unwesentlichen Anteil an dieser Entwicklung haben nicht zuletzt auch die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Personalkosten. „Für die Pflegebedürftigen stellt diese Entwicklung eine wachsende Herausforderung dar“, sagt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. „Gute Pflege und faire Löhne für Pflegekräfte sind zweifelsfrei richtig und notwendig. Aber es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dadurch zunehmend finanziell überfordert werden. Hier bedarf es im Rahmen der angekündigten Pflegereform neuer Lösungen und eines größeren gesamtgesellschaftlichen Engagements in Form öffentlicher Unterstützung.“

Pflegereform bleibt bei fairer Finanzierung hinter Erforderlichem zurück

Aus Sicht des vdek fällt die neue Auswertung in eine entscheidende Phase. Die Bundesregierung bereitet mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, das eigentlich noch in diesem Monat das Kabinett passieren soll, eine größere Reform der Sozialen Pflegeversicherung vor. Der vorliegende Entwurf enthält zwar wichtige Ansätze, etwa eine stärkere Ausrichtung auf Prävention oder auch eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge ab 2028. Bei der konkreten Entlastung der Pflegebedürftigen in Heimen und einer fairen Finanzierung bleibt der Entwurf jedoch deutlich hinter dem Erforderlichen zurück. Nicht zuletzt auch, da Bund und Länder im Rahmen der Reform keine nennenswerten zusätzlichen Anteile zur Stabilisierung der Pflegeversicherung leisten wollen.

Öffentliche Hand muss mehr Verantwortung übernehmen

„Die stetig steigenden Eigenanteile sind ein gerade für die Betroffenen ein unmittelbar spürbarer Beleg für den schon länger seitens der Pflegekassen thematisierten Reformbedarf der Pflegeversicherung. Der vom Bund vorgelegte Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz verteilt die Lasten allerdings weiterhin zu einseitig. Pflegebedürftige und Beitragszahlende werden zusätzlich belastet, während sich der Staat – Bund wie Länder – stark zurückhält. Hier muss im Gesetzgebungsverfahren dringend nachgeschärft werden“, so Straub.

Besonders kritisch bewertet der vdek, dass zentrale, seit langem vorliegende Entlastungsansätze bisher nicht ausreichend aufgegriffen werden. Dazu zählt insbesondere die Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch die Länder. In Mecklenburg-Vorpommern würde allein die Übernahme der Investitionskosten die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner aktuell um durchschnittlich 371 Euro monatlich entlasten. Kämen die Ausbildungskosten hinzu, ergäbe sich eine Entlastung von 519 Euro pro Monat.

Hintergrund:

Die Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten inklusive Ausbildungskosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Die Pflegekassen beteiligen sich seit 2022 mit aufenthaltsdauerabhängigen Zuschüssen am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Diese Zuschüsse wurden inzwischen erhöht und bremsen den Anstieg der Kosten für Pflegebedürftige teilweise ab. Stoppen konnten sie die Entwicklung jedoch nicht. Für viele Betroffene bedeutet der Umzug in ein Pflegeheim weiterhin eine erhebliche finanzielle Belastung – nicht selten verbunden mit der Sorge, auf Hilfe zur Pflege angewiesen zu sein.

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Daten zum Download (.pdf-Format) Eigenanteile in stationärer Pflege | Bund & Länder

Stand: 01. Juli 2026

Die Grafik zeigt die finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Aufenthaltsdauer in Euro je Monat und im Vergleich 2025/07 zu 2026/07, Bundesgebiet

Daten zum Download (.pdf-Format) Eigenanteile in stationärer Pflege | Bund

Vergleich: Juli 2026 und Juli 2025 | Stand: 01. Juli 226

Eigenanteile in stationärer Pflege in MV | Juli 2026

Daten zum Download (.pdf-Format) Eigenanteile in stationärer Pflege | Mecklenburg-Vorpommern

Vergleich Juli 2026 und Juli 2025 | Stand: 1. Juli 2026

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com