Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind rund 1,4 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Für sie treten im Jahr 2026 verschiedene Änderungen in Kraft, unter anderem bei den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen sowie bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) informiert zum Jahresbeginn über wichtige Entwicklungen im Gesundheitssystem.

Steigende Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung – Beitragssatz in der Pflegeversicherung bleibt zunächst unverändert

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt weiterhin bei 14,6 Prozent. Dennoch müssen sich viele Versicherte auf höhere Zusatzbeiträge einstellen. Nach Einschätzung des vdek dürfte der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2026 über drei Prozent liegen. Hintergrund ist vor allem die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, ihre vorgeschriebenen Finanzreserven wieder aufzufüllen. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags wird weiterhin von jeder Krankenkasse individuell festgelegt.

Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung bleibt zunächst bei 3,6 Prozent stabil. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge wie bisher jeweils zur Hälfte. Für Eltern mit mehreren Kindern gelten weiterhin geringere Beitragssätze. Versicherte ohne Kinder ab 23 Jahren zahlen weiterhin einen zusätzlichen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten.

Elektronische Patientenakte: Weiterentwicklung des digitalen Medikationsprozesses

Seit Mitte Januar 2025 erhalten alle Versicherten, die dem nicht widersprochen haben, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Schrittweise wird deren Nutzung weiter ausgebaut. Seit Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, medizinische Informationen in der ePA zu dokumentieren.

Ab Oktober 2026 wird die bisherige Medikationsliste zu einem umfassenden digitalen Medikationsprozess weiterentwickelt. Künftig umfasst dieser nicht nur eine Übersicht über verordnete und abgegebene Medikamente, sondern auch einen strukturierten Medikationsplan mit Hinweisen zur Einnahme. Ergänzend werden zusätzliche gesundheitsrelevante Angaben, etwa zum Körpergewicht oder zu bestehenden Allergien, hinterlegt. Dadurch soll die Arzneimitteltherapie sicherer gestaltet und eine vollständige Dokumentation aller medikationsrelevanten Informationen ermöglicht werden.

Neue Mindestmengenregelung für Herztransplantationen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Herztransplantationen eine Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Jahr und Einrichtung. Solche Mindestmengen sollen sicherstellen, dass Krankenhäuser bestimmte komplexe Behandlungen regelmäßig durchführen und dadurch über ausreichend Erfahrung verfügen. Studien zeigen, dass eine höhere Routine bei planbaren Eingriffen das Risiko von Komplikationen und Sterblichkeit reduziert und somit die Patientensicherheit verbessert. Eine Übersicht der Kliniken, die diese Anforderungen erfüllen, stellt der vdek über eine interaktive Karte auf vdek.com bereit.

Weitere Informationen zu diesen und anderen Neuerungen im Gesundheitswesen sind auf vdek.com zusammengefasst.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com