Neutrale und unabhängige Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Schriftzug Pflege

Die häusliche Pflege durch Angehörige ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Um die Qualität dieser Versorgung zu sichern und pflegende Personen zu unterstützen, sieht § 37 Abs. 7 SGB XI regelmäßige Beratungseinsätze vor. Anerkannte Beratungsstellen begleiten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, den Pflegealltag gut zu bewältigen, geben praktische Hilfestellungen und zeigen Wege auf, wie Entlastung und Unterstützung im Alltag gelingen können.

Vergütung der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI für anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Landesverbände der Pflegekassen in Mecklenburg-Vorpommern sind gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 Abs. 3c Satz 4 SGB XI dazu verpflichtet, die Vergütungshöhe für anerkannte Beratungsstellen sowie für Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften festzulegen. Dabei haben sie sich an den im Land nach § 89 SGB XI vereinbarten Vergütungssätzen für zugelassene ambulante Pflegedienste zu orientieren.

Basierend auf den in Mecklenburg-Vorpommern mit zugelassenen ambulanten Pflegediensten vereinbarten Vergütungssätzen für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI wurde die Vergütung ab dem 01. Juni 2025 einheitlich auf 49,06 Euro für alle Pflegegrade festgesetzt.

Anerkennung als Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Schriftliche Anträge auf Anerkennung als Beratungsstelle gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI zur Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß § 37 Abs. 3 und 4 SGB XI bitten wir Sie mit den erforderlichen Antragsunterlagen (siehe SEB und Anerkennungskriterien) an die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen in Mecklenburg-Vorpommern zu senden.

Datei zum Download (.pdf-Format) Strukturerhebungsbogen der Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern

Erlangung einer Anerkennung als Beratungsstelle gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

Datei zum Download (.pdf-Format) Anerkennungskriterien der Landesverbände der Pflegekassen in Mecklenburg- Vorpommern

Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen erfolgt abhängig von Ihrem Betriebssitz. Bitte senden Sie diese daher an die entsprechende Bearbeitungsstelle:

Betriebssitz im Landkreis Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte oder kreisfreien Stadt Rostock

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
z. H. Anett Marotzke
14456 Potsdam

vorab per E-Mail: Anett.Marotzke@nordost.aok.de

Betriebssitz befindet sich im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim oder in der kreisfreien Stadt Schwerin

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
z. H. Frau Kegel
Werderstr. 74a,
19055 Schwerin

vorab per E-Mail: Sabine.Kegel@vdek.com


Bitte beachten Sie, dass während des Zeitraums von Antragstellung bis zur Anerkennung kein Vertragsverhältnis mit den Landesverbänden der Pflegekassen in Mecklenburg-Vorpommern besteht. Eine Leistungserbringung zu Lasten der Pflegekassen ist in diesem Zeitraum daher unzulässig.

Logo des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Ihre Ansprechpartnerin bei der vdek-Landesvertretung M-V

Sabine Kegel
Tel.: 0385-5216-127
eMail: sabine.kegel@vdek.com