
GKV-Spitzenverband – Leitfaden Prävention
Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach 5 20 Abs. 2 SGB V Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach 5 5 SGB XI Ausgabe 2021
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Formulare für Förderanträge (Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen, Landesorganisationen der Selbsthilfe) aus den Bereichen Prävention und Selbsthilfe. Laden Sie sich die benötigten Papier bitte herunter und senden die Daten an die verfahrensspezifischen Empfänger.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben oder weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich gern an die vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere allgemeine Hinweise und Informationen, welche Kurse im Besonderen gefördert werden, sind zudem im Leitfaden Prävention bzw. im Leitfaden Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbands dargestellt.
Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach 5 20 Abs. 2 SGB V Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach 5 5 SGB XI Ausgabe 2021
Seit dem 2. Januar 2014 prüft und entscheidet die Zentrale Prüfstelle Prävention für fast alle Krankenkassen, so auch für die Ersatzkassen, die Zulassungsvoraussetzungen für Präventionsanbieter. Entsprechende Anträge sind daher direkt an die Zentrale Prüfstelle Prävention zu richten.
Diese Antragstellung ist allerdings nur online möglich:
www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Wollen Sie individuelle Projekte zur Primärprävention (nach § 20 Abs. 1 SGB V) oder zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (nach § 20b SGB V) durchführen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ersatzkasse Ihrer Wahl.