Sozialwahl 2023

Erstmals online wählen

Eine Grafik, sie auf die erstmalige Möglichkeit der Onlinewahl hinweist

Es war durchaus eine Revolution: Während bei politischen Wahlen – von Kommunal- über Landtags- und Bundestagswahl bis hin zur Europawahl – in Deutschland noch das analoge Wahlverfahren mit Stift und Papier i. d. R. der einzig mögliche Weg war, starteten Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse in ein neues Zeitalter.

Erstmals konnte bei den Sozialwahlen 2023 die Stimmabgabe im Rahmen eines Modellprojektes online erfolgen. Neben der traditionellen Briefwahl war also die Wahl ortsunabhängig auch vom PC, Notebook, Tablett oder Smartphone möglich. Damit bewiesen die Ersatzkassen, dass sie nicht nur von Digitalisierung und gelebter Demokratie sprechen, sondern diese auch wirklich leben.

Höchste Sicherheitsstandards gewährleisteten sicheren Wahlprozess

Um die erste derart große Onlinewahl in der deutschen Geschichte sicher durchführen zu können, hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie das Bundesministerium für Gesundheit entsprechend hohe technische und organisatorische Anforderungen festgesetzt. Diesen wurde die digitale Stimmabgabe vollumfänglich gerecht.

Kassenartenübergreifend stets das Ziel im Blick

Neben der Entwicklung eines rechtlichen Rahmens durch die zuständigen Behörden waren es vor allem die Beteiligten der Arbeitsgemeinschaft „ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023“, die den Schritt in das digitale Wahlzeitalter ermöglichten. Von 15 Krankenkassen kassenartenübergreifend im Oktober 2020 gegründet, hatte die ARGE kassenseitig mit viel Engagement die Voraussetzungen geschaffen, dass die Sozialwahl 2023 tatsächlich auch online stattfinden konnte.

Konkrete Fragen - Konkrete Antworten zur Onlinewahl

Wie läuft der Online-Wahlvorgang konkret ab?

Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen zunächst im roten Umschlag auf dem Postweg. Darunter auch die detaillierten Informationen zur Online-Wahl.

Die Online-Stimmabgabe ist nach Erhalt der Unterlagen bis zum 31. Mai 2023, 23:59 Uhr möglich.

Kann ich online und per Brief wählen?

Das ist natürlich nicht möglich. Man kann ja auch bei klassischen, politischen Wahlen nur einmal wählen, obwohl es verschiedene Wege (Briefwahl, Wahllokal) gibt.

Alle Wahlberechtigten haben also bei der Sozialwahl weiterhin eine Stimme, die sie nun online oder per Brief abgeben können. Vorausgesetzt natürlich, die Onlinewahl wird von der konkreten Krankenkasse angeboten. Sollte dennoch jemand den Versuch machen, online und per Brief zu wählen, zählt übrigens die Online-Stimme.

Können die Kassen "einfach so" entscheiden, die Online-Wahl anzubieten?

Nein, das bedurfte durchaus entsprechender Vorbereitungen. Einerseits in den Behörden und innerhalb der "ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023". Aber auch kassenintern. Denn Krankenkassen, die eine Online-Wahl ermöglichen wollten, mussten bereits bis Ende September 2020 ihre Satzung entsprechend anpassen.

Hier haben alle sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkasse) frühzeitig entschieden, ihrem auch in anderen Bereichen stets versicherten- und zukunftsorientierten Handeln entsprechend, die Weichen zu stellen. So können die Mitglieder (ab 16. Lebensjahr) von Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse nun erstmals online ihre Sozialwahl-Stimme abgeben.

Warum ist von einem "Modellprojekt Onlinewahl" die Rede?

Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse sind mit der Möglichkeit der Onlinewahl echte digitale Pioniere. Online-Sozialwahlen gab es bislang noch nie. Diese Premiere - das Modellprojekt - wird deshalb natürlich wissenschaftlich eng begleitet und im Nachgang auch evaluiert, um Rückschlüsse für zukünftige moderne Wahlprozesse zu ermöglichen.

Macht die Onlinewahl die Sozialwahlen nicht viel teurer?

Eine Onlinewahl als solche verteuert einen demokratischen Wahlprozess nicht zwingend. Die erste allerdings schon. Die Entwicklung entsprechender Vorgaben, die Organisation und manches mehr haben bereits personelle und damit auch finanzielle Kapazitäten gebunden. Auch die Programmierung der Software kostete selbstverständlich Geld. Langfristig aber, wenn sich Software und Ablauf bewährt haben, werden Onlinewahlen sogar Kosten sparen helfen. Mit steigender Anzahl online abgegebener Stimmen sinken nämlich beispielsweise Ausgaben für Postversand und die Beschäftigung von Wahlhelfern.

Grundsätzlich sollten uns alle Möglichkeiten einer Attraktivitätssteigerung demokratischer Partizipation und der Stärkung der Selbstverwaltung durchaus auch entsprechende Kosten wert sein. Beidem wird die Onlinewahl gerecht. Denn eine leichtere Stimmabgabe senkt die Schwelle des Wählens deutlich, bietet die Chance höherer Wahlbeteiligung und stärkt so im Ergebnis die Wahl an sich wie die gewählten Selbstverwaltungsgremien.

PM_Sozialwahl 2023 erstmals auch als Online-Wahl

Sozialwahl 2023 Pressemitteilung: Sozialwahl 2023 erstmals auch als Online-Wahl

Die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK- Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse werden ihren Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch Online-Wahlen anbieten. Die Wahlausschüsse der Kassen haben den Startschuss gegeben.