Nein, das bedurfte durchaus entsprechender Vorbereitungen. Einerseits in den Behörden und innerhalb der "ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023". Aber auch kassenintern. Denn Krankenkassen, die eine Online-Wahl ermöglichen wollten, mussten bereits bis Ende September 2020 ihre Satzung entsprechend anpassen.
Hier haben alle sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkasse) frühzeitig entschieden, ihrem auch in anderen Bereichen stets versicherten- und zukunftsorientierten Handeln entsprechend, die Weichen zu stellen. So können die Mitglieder (ab 16. Lebensjahr) von Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse nun erstmals online ihre Sozialwahl-Stimme abgeben.