
Erstmals online wählen
Während andere von Digitalisierung, Modernität und wählerfreundlichem Handeln reden, handeln die fünf Ersatzkassen, die die Sozialwahl als Urwahl durchführen: Erstmals ist die Wahl online möglich.
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Sie ist neben Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland, hat maßgeblichen Einfluss auch auf die Ausgestaltung gesundheitspolitischer Weichenstellungen und somit auf das unmittelbare Alltagsleben aller Deutschen. Sie findet frei, gleich und geheim alle sechs Jahre statt und ist nun in die "heiße" Wahlphase eingetreten: Die Sozialwahl, oder korrekt „Sozialversicherungswahl“.
Während zahlreiche gesetzliche Krankenkassen diese Wahlen als Friedenswahl, also ohne wirkliche Wahlhandlung, abhalten, haben die beitragszahlenden Mitglieder von Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine wirkliche Wahl. Und das erstmals in der Geschichte sogar online. In Mecklenburg-Vorpommern, wo die Ersatzkassen mit knapp unter 50 Prozent die mit Abstand beliebteste Kassenart sind, heißt es somit also zwischen dem 20. April und dem 31. Mai 2023 für über eine halbe Million Mitglieder: Wählen und so die soziale Selbstverwaltung stärken.
Die Sozialwahl, die seit 1953 dem Ausgleich der verschiedenen Interessen, einer Sicherung der Leistungsfähigkeit des deutschen Sozialversicherungssystems und nicht zuletzt einer Sicherung des sozialen Friedens dient, ist durch den Gesetzgeber als ein fester Bestandteil der Demokratie festgeschrieben. Durch sie bestimmt sich - über Urwahlen oder Friedenswahlen - die Zusammensetzung wichtiger Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.
Die wahlberechtigten Mitglieder der Urwahlen durchführenden Ersatzkassen erhalten die Möglichkeit, aus verschiedenen Listen (Gewerkschaften, Versicherte, Arbeitgeber etc.) zu wählen und so die zukünftige Besetzung der jeweiligen Kassen-Verwaltungsräte mitzubestimmen. Mitglieder und Arbeitgeber wählen dabei nach den Grundsätzen der Verhältniswahl getrennt in jeweils eigenen Wahlen, so dass eine spätere Interessenvertretung beider Seiten gesichert ist.
Erfahrenen Sozialwahl-Teilnehmenden dürfte dabei in diesem Jahr eine wichtige Änderung auffallen. Denn die Listen sind deutlich weiblicher geworden. Speziell für die gesetzlichen Krankenkassen gilt nämlich eine Frauenquote von 40 Prozent. Oder ganz korrekt: Weder Männer noch Frauen dürfen auf den jeweiligen Listen mit weniger als 40 Prozent vertreten sein. Nach der letzten Wahl vor sechs Jahren (2017) kam es nur zu einem Frauenanteil in Höhe von durchschnittlich 22,6 Prozent in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen. Eine derartige Unterrepräsentanz ist mit der neuen Regelung ausgeschlossen.
Die anderen Sozialträger haben die Möglichkeit einer Umgehung der Quotenanwendung, so sie dies entsprechend begründen. Allerdings ist bereits zu hören, dass wohl in den meisten Fällen der 40 Prozent-Wert dennoch erreicht wird.
Dort, wo es noch zu einer tatsächlichen Wahl (Urwahl) – wie bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse – und nicht zu einer reinen Friedenswahl kommt, erfolgte bislang der Wahlakt per Briefwahl. Die Wahlberechtigten erhalten, wie sie es auch von Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen kennen, die Wahlunterlagen auf dem Postweg, wählen und senden die ausgefüllten Wahlscheine zurück. Ab diesem Jahr können sie alternativ, nach Erhalt der Wahlunterlagen, ihre Stimme auch online abgeben.
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