Rund zwei Monate vor der Bundestagswahl fordern die Ersatzkassen, den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig wieder individuell festlegen zu können. Dieses Prinzip galt in der GKV seit jeher wurde dann 2009 durch staatliche Vorgabe eines Einheitsbeitragssatzes abgelöst. Durch die Rückkehr zu einem kassenbezogenen Beitragssatz würden auch der umstrittene Zusatzbeitrag und Prämienausschüttungen als Finanzierungsinstrumente entfallen, Diskussionen über vermeintlich zu hohe Rücklagen der Kassen überflüssig. Die Forderung der Ersatzkassen findet sich in einem gesundheitspolitischen Positionspapier, das ihr Verband vdek jetzt vorgelegt hat.
„Zusatzbeitrag und Prämie haben weder für eine verlässliche Finanzierung der GKV gesorgt noch zu einem sinnvollen Wettbewerb unter den Kassen geführt“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, Jörg Niemann. Obwohl der Zusatzbeitrag politisch bewusst als ergänzende Einnahmesäule der Krankenkassen angelegt worden sei, habe er zu einer Stigmatisierung derjenigen Kassen geführt, die ihn hätten erheben müssen. „Der Wettbewerb hat sich fast nur noch darum gedreht, irgendwie diesen Zusatzbeitrag zu vermeiden“, kritisierte Niemann.
Die staatliche Festsetzung des Einheitsbeitrags auf den historischen Höchstwert von 15,5 Prozent habe zudem finanzielle Begehrlichkeiten bei den Leistungsanbietern geweckt. „Mit ständigem Hinweis auf steigende Rücklagen der Kassen haben Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser höhere Vergütungen gefordert. Leider hat die Politik diesem Druck auch schon nachgegeben. Die Versorgung ist für die Versicherten damit teurer geworden, nur weil mehr Geld zur Verfügung stand“, sagte Niemann.
„Der kassenindividuelle Beitragssatz ermöglicht dagegen eine passgenaue, am Bedarf orientierte Finanzierung der Versorgung“, betonte der vdek-Landeschef. Zudem hätten die Kassen den jeweils notwendigen finanziellen Spielraum, innovative Versorgungsangebote speziell für ihre Versicherten zu entwickeln.
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