
Landesbasisfallwert
Entwicklung des Landesbasisfallwerts für Krankenhäuser in Niedersachsen
2009 - 2023
Krankenhäuser finanzieren sich, indem die Krankenkassen für die Behandlung der Patienten aufkommen, die Länder für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Der Landesbasisfallwert ist seit 2005 Grundlage für die Abrechnung der Patientenbehandlungen. Er entspricht dem rechnerischen Durchschnittspreis aller somatischen Krankenhausbehandlungen und gilt für alle Kliniken im Land gleichermaßen. Zur Abrechnung einer Leistung wird dieser Basiswert mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, dessen Höhe sich nach dem Aufwand der jeweiligen Leistung richtet.
Der Landesbasisfallwert wird zwischen den Krankenkassenverbänden und der Krankenhausgesellschaft jährlich neu vereinbart. Er ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Bei der Bemessung werden nicht nur die allgemeine Lohnentwicklung, sondern auch darüber hinausgehende Tarifsteigerungen an den Krankenhäusern sowie Sonderprogramme wie etwa für Pflegekräfte und Hygienemaßnahmen berücksichtigt. Zusätzlich zum Landesbasisfallwert konnten die Krankenhäuser von 2014 bis 2017 je Leistung einen Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent abrechnen. Seit Von 2017 bis 2019 wird wurde dieser als sogenannter Pflegezuschlag krankenhausindividuell bis zum Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) fortgeführt. Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus den Fallpauschalen ausgegliedert und separat über krankenhausindividuelle Pflegeentgeltwerte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip vergütet.
Entwicklung des Landesbasisfallwerts für Krankenhäuser in Niedersachsen
2009 - 2023
Während die Krankenkassen für die Behandlungskosten ihrer Versicherten aufkommen, ist das Land für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Kliniken zuständig. Dieser Anteil von Landesmitteln am Finanzvolumen der Häuser ist im Laufe der Zeit tendenziell gesunken und deckt nicht einmal die Hälfte des tatsächlichen Investitionsbedarfs. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft geht von einem Investitionsstau in Milliardenhöhe aus. Solange das Land seiner Verpflichtung nicht ausreichend nachkommt, sehen sich die Krankenhäuser gezwungen, Investitionsmaßnahmen aus Mitteln für die Patientenbehandlungen und damit zulasten der Krankenkassenbudgets zu finanzieren.
Das Land hat 2017 ein kreditfinanziertes Sondervermögen für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Mit dem dadurch generierten zusätzlichen Volumen von rund 600 Millionen Euro konnten seit Jahren geplante Maßnahmen durchgeführt werden. Eine nachhaltige Reduzierung oder gar Auflösung des Investitionsstaus ist durch einen solchen Einmaleffekt aber nicht möglich. Dies würde eine dauerhafte und signifikante Anhebung der Landesmittel voraussetzen.