Unter dem Titel „Entbürokratisierung in der Pflege“ hatte der MD Nordrhein am 27. November 2025 zu einer Dialogveranstaltung eingeladen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Qualitätsprüfverfahren. Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Aufsichtsbehörden und Verbänden diskutierten nach jeweiligen Impulsreferaten, welche Regelungen sinnvoll oder im Sinne der Entbürokratisierung zu betrachten seien.
Ulrike Kissels, Pflegeleitung des Medizinischen Dienstes Nordrhein zeigte anhand des Beispiels der Stichprobenziehung auf, wie überbordende Bürokratie Ressourcen und Zeit auf allen Seiten bindet. Durch Anke Müller, die Leiterin des Fachbereiches Soziales und Senioren der Stadt Krefeld, sowie Jörg Schmidt, Geschäftsführer der Städtischen Seniorenheime der Stadt Krefeld, wurde ein als Projekt durchgeführtes Prüfverfahren präsentiert, das die Perspektive der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellt. Hierfür bedürfe es aber ein System, das sich mehr am Versorgungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen orientiere.
Ein Appell, bereits bestehende Möglichkeiten zur Entbürokratisierung besser zu nutzen, erfolgte durch Christine Völker, Referentin im Referat Pflege des vdek NRW.
Petra Köster, Leiterin der Gruppe Altenpolitik, Pflegerecht und des Referats Grundsatz Pflegeversicherung des Gesundheitsministeriums NRW, forderte eine Entbürokratisierung mit Augenmaß, da Bürokratie schließlich auch verlässliche Regelungen biete, die dem Schutz des Pflegebedürftigen dienen.
In der abschließenden Podiumsdiskussion betonte Kathrin Mangold, Leiterin der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen NRW, dass Digitalisierung in vielen Einrichtungen Prozesse verschlanken könne.