Erster Vertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Sachsen unterzeichnet

Dresden, 5. Oktober 2009 – Die Krankenkassen im Freistaat Sachsen und die Krankenhausleitung des Dresdner Krankenhauses St. Joseph-Stift haben den sachsenweit ersten Vertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung unterzeichnet, der am 1. Oktober 2009 in Kraft trat.

Damit wird es möglich, die in den vergangenen Jahren am Klinikum gesammelten Erfahrungen bei der Betreuung unheilbar kranker Patienten in ihrem häuslichen Umfeld zu nutzen und die Versorgung nach den neuen gesetzlichen Anforderungen vertraglich gesichert zu gestalten.

Der Gesetzgeber hatte den Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.

Neben der Versorgung und Unterstützung der Patienten durch Palliativärzte und -pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld werden durch diese Form der Versorgung auch die Angehörigen mit ihren Sorgen, Ängsten und Nöten noch ernster genommen.

In den vergangenen fünf Jahren wurde bereits für mehr als 1.300 schwerstkranke Menschen eine qualifizierte medizinische Versorgung in Dresden angeboten, so dass die Patienten die letzten Wochen und Monate zu Hause mit ihren Familien verbringen konnten und ihnen unnötige Krankenhausaufenthalte erspart wurden.

Künftig erfolgt die Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) durch den betreuenden Haus- bzw. Facharzt oder den Krankenhausarzt im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

  • Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden
  • AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • BKK-Landesverband Ost – Landesrepräsentanz Sachsen
  • Knappschaft - Regionaldirektion Chemnitz
  • IKK Sachsen
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

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Federführend für die Veröffentlichung:
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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