Anträge auf Pauschalförderung der Selbsthilfe bis Jahresende stellen

Selbsthilfegruppen können bis zum 31. Dezember 2009 ihren Antrag auf Pauschalförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen stellen. Wie der Ersatzkassenverband in Sachsen (vdek) mitteilt, können sie damit im kommenden Jahr finanzielle Zuschüsse für regelmäßig wiederkehrende Kosten der Selbsthilfearbeit, wie beispielsweise Büromaterial, Miete oder Mitgliederzeitschriften erhalten.

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen. Sie leisten damit ihren Beitrag zur Stärkung der Strukturen und der Planungssicherheit der Selbsthilfe. In Sachsen kamen im Jahr 2009 rund 110.000 Euro aus Mitteln der Ersatzkassen.

Die Pauschalförderung erfolgt als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Sie ist im Freistaat Sachsen unter den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden arbeitsteilig nach Regionen organisiert. Selbsthilfegruppen der Stadt Leipzig reichen ihre Förderanträge für das Jahr 2010 ein beim

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Glacisstraße 4
01099 Dresden.

Gruppen, die bis jetzt noch kein Antragsformular besitzen, können dieses auf der Internetseite der sächsischen vdek-Landesvertretung herunterladen oder über die Selbsthilfekontaktstelle beim Gesundheitsamt der Stadt Leipzig erhalten.
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Ihr Ansprechpartner:

Dirk Bunzel
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com