118 Millionen Euro mehr für sächsische Krankenhäuser

Höhere Vergütung von Behandlungen

Dresden, 25.3.2010 – Die 80 Krankenhäuser in Sachsen erhalten für Behandlungen dieses Jahr insgesamt rund 118 Millionen Euro mehr als 2009. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) haben sich nach intensiven Gesprächen auf einen Landesbasisfallwert von 2.864 Euro verständigt, der gegenüber dem Vorjahr um 39 Euro steigt.

„Die Einigung war möglich, weil beide Verhandlungspartner in der hochkomplexen Materie zu erheblichen Kompromissen bereit waren,“ begrüßte heute Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Ersatzkassenverbandes (vdek), das Ergebnis. „Alle Beteiligten haben damit eine funktionierende Selbstverwaltung unter Beweis gestellt. Kliniken und Krankenkassen können auf einer klaren Grundlage planen, die Krankenhausversorgung steht sicher.“

Der Landesbasisfallwert wird jährlich neu verhandelt. Er ist die entscheidende Rechengröße für die Vergütung der von den Kliniken erbrachten Leistungen. Abhängig vom Aufwand der speziellen Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert. Für eine Blinddarm-Operation in Aue gilt deswegen der gleiche Preis wie in Zittau. Rund 80 Prozent der Krankenhausleistungen werden nach diesem so genannten Fallpauschalensystem (DRG) vergütet.

Die Anhebung des Landesbasisfallwertes bedeutet zugleich einen ersten Schritt zu der vom Gesetzgeber seit diesem Jahr vorgegebenen Anpassung an einen bundesweiten Durchschnittswert. Den Ländern steht dafür ein Zeitraum bis zum Jahr 2014 zur Verfügung. Ab dann soll es einen bundesweit einheitlichen Basisfallwert geben, der die landesspezifischen Größen ablöst.

Der vdek als Dachverband der Ersatzkassen vertritt bundesweit rund 24 Millionen Versicherte. In Sachsen sind bei den Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, HEK und hkk) ca. 870.000 Menschen versichert; das ist etwa ein Viertel der Bevölkerung des Freistaats.

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