Ersatzkassen fördern ambulante Hospizdienste mit 430.000 Euro

Qualifizierte ehrenamtliche Arbeit braucht Förderung. Deshalb unterstützen die Ersatzkassen in Sachsen die Tätigkeit der ambulanten Hospizdienste. In diesen Tagen erhalten 45 Dienste ihren Förderbescheid in Höhe von insgesamt rund 430.000 Euro. Damit steigt der Betrag von 2009 zu 2010 um etwa 90.000 Euro.

Unheilbar kranke und sterbende Menschen möchten vielmals die letzte Lebensphase nicht im Krankenhaus, sondern in der vertrauten häuslichen Umgebung verbringen. Ambulante Hospizdienste helfen den Wunsch zu erfüllen. Im vergangenen Jahr betreuten sie im Freistaat rund 2.500 Menschen.

Die Tätigkeit der ambulanten Hospizdienste basiert vor allem auf dem Engagement von 1.500 speziell geschulten ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die freiwilligen Helfer sind beispielsweise anwesend, wenn Angehörige arbeiten müssen, geben Hilfestellungen beim Arztbesuch oder seelische Unterstützung beim Abschiednehmen.

Ambulante Hospizdienste werden von einer Krankenschwester oder einer anderen Fachkraft mit mehrjähriger Erfahrung in der palliativ-medizinischen Pflege geleitet. Sie organisiert Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlichen Sterbebegleiter.

Hintergrund:

Die Förderung ambulanter Hospizdienste wurde 2002 gesetzlich verankert. Auf der Grundlage von 39a Sozialgesetzbuch V bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung ambulanter Hospizdienste für Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner stationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen.

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Dirk Bunzel
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