Mammografie-Screening: Kassen fordern kostenlose Bereitstellung der Adressdaten

Seit Beginn des gesetzlich verankerten kostenlosen Mammografie-Screenings in Sachsen im Juni 2007 kämpfen die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen dagegen an, dass sie für die Bereitstellung der Adressdaten für die in Frage kommenden Frauen zwischen 50 und 69 Jahren an die Meldeämter der Städte und Gemeinden bisher 2,5 Cent je Adresse zahlen müssen. Bei einem Abgleich von vier mal jährlich ca. 600.000 Adressen summieren sich die Zahlungen der Krankenkassen auf bisher 60.000 Euro pro Jahr. In anderen Bundesländern (z. B. Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt) werden die Daten der zur Vorsorgeuntersuchungen einladenden Zentralen Stelle kostenlos bereitgestellt.

Im Jahr 2009 übernahm in Sachsen das Kommunale Kernmelderegister die Zuständigkeit für die Datenlieferung. Dieses legte nun rückwirkend für 2010 einfach die Kosten in Höhe von 6,6 Cent pro Abfrage fest – das ist eine Steigerung allein von 2009 auf 2010 um ca. 100.000 Euro, das sind über 160 Prozent! Auch bei dem für das Jahr 2011 angekündigten Höchstwert von 16 Cent pro Abfrage würden die Kosten im Vergleich zu 2010 nochmals um 225.000 Euro, also um ca. 40 Prozent, steigen.

Nach Auffassung der Kassen haben die ca. 300.000 sächsischen Frauen, die jedes Jahr zur Untersuchung eingeladen werden, mit ihrem Krankenversicherungsbeitrag die gesetzlich verankerte Vorsorgemöglichkeit bereits bezahlt. Gelder, die die Krankenkassen sonst für Präventionsleistungen ihren Versicherten zur Verfügung stellen, werden bei dieser geplanten Verfahrensweise aber dem Verwaltungshaushalt des Freistaates zugeführt. Es ist nicht zumutbar, dass mit einer gesetzlich verankerten Leistung so zusätzliche Geschäfte gemacht werden, so die Krankenkassen. Sie fordern deshalb, mindestens das bisherige Preisniveau von maximal 2,5 Cent beizubehalten und eine kostenlose Bereitstellung der Adressen in Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Bestimmungen mittelfristig zu prüfen. In Bremen und Niedersachsen beispielsweise übernehmen die Länder pro Abfrage aus den Melderegistern 3 Cent.

Hintergrund:

Nach dem Bundestagsbeschluss zur Einführung des Mammografie-Screenings 2003 und einigen notwendigen Gesetzesänderungen fiel in Sachsen der Startschuss für das Mammografie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Juni 2007. Inzwischen arbeiten 17 Mammografie-Praxen inklusive zweier Mammobile in Sachsen.

Für diese Früherkennungsuntersuchung in der Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren gibt es in Sachsen ca. 600.000 anspruchsberechtigte Frauen. Die Beschränkung auf diese Altersgruppe erfolgte, da hier die Mammografie die geeignetste Methode zur Erkennung von Brustkrebserkrankungen ist. Diese 600.000 Frauen werden von der zur Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen gehörenden „Zentralen Stelle Mammografie-Screening“ aller zwei Jahre zur Mammografie (Röntgenaufnahme der Brust) eingeladen. Ca. 77,5 Prozent der eingeladenen Frauen haben diese Untersuchung wahrgenommen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 54 Prozent.

Weitere Infos:

zentrale-stelle@zsmammo-sachsen.de

Hotline 0371 / 91 85 09 99

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

  • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Sachsen
  • IKK classic
  • BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen

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