Sozialwahl 2011: Mitbestimmen, wo Beiträge gezahlt werden

Dresden, 6.5.2011 – Rund 48 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, bei der Sozialwahl die Parlamente der Sozialversicherung neu zu wählen. Bei der Sozialwahl können Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Mitglieder der Ersatzkassen ihre Stimme abgeben. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Als Wahlurnen dienen die über 100.000 Briefkästen der Post. Spätestens am 1. Juni 2011 müssen die Stimmzettel wieder bei den Versicherungsträgern sein.

Mit ihrer Stimme entscheiden die Mitglieder der Ersatzkassen, wer für die nächsten sechs Jahre in den Verwaltungsräten – den Kassenparlamenten – sitzt. Die Verwaltungsräte sind Gremien der ehrenamtlichen Selbstverwaltung. Sie beschließen die Satzung und den Haushalt, wählen und kontrollieren den Kassenvorstand. Die Verwaltungsräte bestimmen auch über neue Versorgungsprogramme, spezielle Präventionsangebote oder überprüfen im Einzelfall noch einmal Leistungsbescheide.

Alle wichtigen Informationen zur Wahl finden sich unter www.sozialwahl.de. Zudem informieren die Homepages der beteiligten Ersatzkassen über die zu wählenden Listen, die Kandidaten, deren Positionen und die Selbstverwaltung in ihren Unternehmen (www.barmer-gek.de; www.tk.de; www.dak.de; www.kkh-allianz.de; www.hkk.de).

Druckversion der Pressemitteilung


Ihr Ansprechpartner:

Dirk Bunzel
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com