Verständigung bei sächsischen Hochschulambulanzen

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) hat die Verständigung zur ambulanten Behandlung von Patienten an sächsischen Hochschulambulanzen begrüßt. Durch intensive Einigungsbemühungen sei eine Kontroverse in diesem wichtigen Bereich der Hochschulmedizin beendet worden, erklärte der vdek. Die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen einigten sich nach sechsmonatigen Verhandlungen mit den Universitätskliniken Dresden und Leipzig auf eine Erhöhung des Gesamtbudgets um insgesamt 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.

Vorangegangen war eine Auseinandersetzung um nicht abrechenbare Leistungen der Ambulanzen. Diese gründeten vor allem in unterschiedlichen Bewertungen um Versorgungskapazitäten im niedergelassenen Bereich und um höhere Versorgungsaufwendungen. Daraufhin kündigten die Universitätskliniken die Vergütungsvereinbarung Ende 2010.

Der vdek betonte, jetzt gelte es die gesetzlich vorgeschriebene dreiseitige Vereinbarung voranzubringen, um die Tätigkeit der sächsischen Hochschulambulanzen klar zu regeln. Neben den Krankenkassen und den Hochschulkliniken müsse auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen eingebunden werden. Hierbei sollten Modalitäten wie etwa Fallzahlen und Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung festgelegt werden. Seit mehreren Jahren andauernde juristische Auseinandersetzungen hatten das Zustandekommen des Vertrages in Sachsen bislang verhindert.

Hintergrund:

Ambulanzen der Hochschulkliniken („Hochschulambulanzen“) können nach der Sozialgesetzgebung (§ 117 SGB V) auf Verlangen der Hochschulen oder Hochschulkliniken die Befugnis zur ambulanten ärztlichen Behandlung von Patienten erhalten. Hochschulambulanzen bilden einen Bestandteil der Universitätsmedizin für Forschung, Lehre und die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie bieten die Möglichkeit, patientenorientierte klinische Forschung in einem ambulanten Umfeld durchzuführen und nur ambulant zu behandelnde Krankheitsbilder im Rahmen der Lehre zu demonstrieren. In gleichem Maße spielen Hochschulambulanzen eine besondere Rolle in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, da hier Patienten mit komplexen oder seltenen Erkrankungen qualifiziert betreut werden, die beim einzelnen niedergelassenen Arzt kaum vorkommen.

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