Dresden, 1.9.2011 - Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat ein umfangreiches Förderpaket für Haus- und Fachärzte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in verschiedenen sächsischen Regionen auf den Weg gebracht, mit dem auch bereits drohenden Versorgungsengpässen vorgebeugt werden soll.
Im hausärztlichen Bereich werden Ärzte in folgenden Regionen auf Antrag unterstützt:
- Planungsbereich Mittlerer Erzgebirgskreis
- Planungsbereich Torgau-Oschatz
Im fachärztlichen Versorgungsbereich werden auf Antrag unterstützt:
- Augenärzte im Planungsbereich Mittlerer Erzgebirgskreis
- HNO-Ärzte im Planungsbereich Annaberg
- Nervenärzte im Planungsbereich Stollberg.
In diesen Regionen können Ärzte bei einer Praxisneugründung oder Übernahme einer bestehenden Praxis mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 60.000 Euro unterstützt werden. Zusätzlich wird nach Tätigkeitsaufnahme ein Mindestumsatz für maximal drei Jahre gewährt. Die Gründung einer Zweigpraxis wird mit bis zu 6.000 Euro gefördert.
Einzige Bedingung ist das Erfüllen entsprechender Versorgungskriterien in der konkreten Förderregion (ausreichendes Angebot an Sprechzeiten, Versorgung einer entsprechenden Zahl an Patienten, teilweise ein bestimmtes Praxisprofil bei Fachärzten). Die KVS und die Krankenkassen tragen jeweils hälftig die Finanzierung dieser Maßnahmen.
Die sächsischen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) sind bestrebt, mit dieser Förderung eine konstante und qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung für sächsische Versicherte und Patienten auch in Zukunft sicherzustellen. Konkrete Fördermaßnahmen für weitere Gebiete mit zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf für Hausärzte und Fachärzte sind in Vorbereitung.
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