GKV-Ausgaben für Rettungsdienst und Krankentransport
2020 bis 2025
Menschen können in akuten Notsituationen schnell überfordert sein. Insbesondere, wenn medizinische Notfälle bei sich selbst oder Angehörigen befürchtet werden, muss einerseits schnell gehandelt werden, andererseits führt der hohe Stress u. U. zu falschen Reaktionen. Gut ist, dass die meisten Menschen in Deutschland wissen, dass bei einem medizinischen Notfall unter der einheitlichen Notrufnummer 112 schnell Hilfe durch den Rettungsdienst alarmiert werden kann. Der Rettungsdienst hat als primäre Aufgabe, Notfallpatientinnen und -patienten zu stabilisieren und in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren. Deutlich weniger bekannt ist jedoch, dass der Rettungsdienst eigentlich nur für sehr schwere oder lebensbedrohliche Notfälle vorgehalten wird. Für alle anderen Notfallsituationen ist der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst (KBD) zuständig. Er ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar und vermittelt im Bedarfsfall einen Hausbesuch oder informiert über die nächste Bereitschaftsdienstpraxis.
Die Notfallversorgung in Deutschland ist leistungsfähig, aber nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienst arbeiten vielerorts noch zu stark nebeneinander. Das führt zu Ineffizienzen und erschwert eine zielgenaue Steuerung. Im Ergebnis haben sich die Ausgaben der Krankenkassen für Rettungsdienst und Krankentransport innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt:
Eine besondere Dynamik zeigt sich in Sachsen bei den Einsätzen und Kosten des Rettungsdienstes. Bei gleichbleibend hohen Einsatzzahlen des Rettungsdiensts steigen kontinuierlich die Gesamtkosten -in 2023 wurden rund 415 Mio. Euro für den Rettungsdienst ausgegeben. Dabei verursachen sogenannte Bagatelleinsätze erhebliche Mehrkosten.
Mit der Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) hat der Freistaat den landesrechtlichen Rahmen für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz weiterentwickelt. Die geänderte Fassung gilt seit dem 20. Januar 2024. Nach Angaben der Gesundheitsberichterstattung Sachsen verfügt der Freistaat im Berichtsjahr 2022 über fünf Rettungsleitstellen, 139 Rettungswachen, 65 Außenstellen der Rettungswachen und sechs Rettungshubschrauber.
Diese Strukturen sichern derzeit die flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung im Freistaat. Zugleich zeigen steigende Inanspruchnahme, begrenzte personelle Ressourcen und demografische Veränderungen: Die Notfallversorgung der Zukunft braucht nicht nur starke Einzelstrukturen, sondern vor allem eine bessere Steuerung zwischen Rettungsdienst, Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst, Notaufnahmen und weiteren ambulanten Akutangeboten.
Sachsen nimmt bei der besseren Steuerung der Notfallversorgung eine Vorreiterrolle ein. Bereits seit Ende 2023 sind alle fünf sächsischen Integrierten Regionalleitstellen (Dresden, Leipzig, Hoyerswerda, Chemnitz und Zwickau) digital mit der Rufnummer für den KBB 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) vernetzt. Patientinnen und Patienten, bei denen nach der standardisierten Notrufabfrage kein Rettungsdiensteinsatz erforderlich ist, können digital an die 116117 übermittelt und dort medizinisch ersteingeschätzt werden. Umgekehrt können Fälle, die sich bei der 116117 als akuter Notfall herausstellen, unmittelbar an die zuständige Leitstelle weitergeleitet werden. Die KV Sachsen bezifferte bereits für 2023 mehr als 19.000 vermittelte Einsätze über die digitale Schnittstelle; ab 2024 wurden rund 40.000 digitale Vermittlungen pro Jahr erwartet. Zudem wird zur besseren Steuerung sächsischer Notfälle das Instrument "SmED – die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung" eingesetzt. Die Stadt Leipzig erprobt darüber hinaus seit Oktober 2025 mit dem Pilotprojekt "Telenotfallmedizin" einen weiteren wegweisenden innovativen Ansatz.
Über SmED – Strukturierte medizinische Ersteinschätzung werden akute Beschwerden hinsichtlich Behandlungsdringlichkeit und passender Versorgungsebene bewertet. Je nach Ergebnis können Hilfesuchende beispielsweise in eine Bereitschaftspraxis, in eine telefonische ärztliche Beratung, in einen Hausbesuch oder bei entsprechender Dringlichkeit an den Rettungsdienst gesteuert werden.
Seit Oktober 2025 erprobt die Stadt Leipzig mit ihrem Pilotprojekt zur Telenotfallmedizin ein sachsenweit einmaliges Modell und ist seit Januar 2026 im 24-Stunden-Betrieb. Telenotärztinnen und Telenotärzte unterstützen Rettungsteams per Video- und Datenübertragung direkt im Einsatz. Sie können Vitaldaten bewerten, Behandlungsmaßnahmen anleiten, über die weitere Versorgung mitentscheiden und so physische Notärztinnen und Notärzte für schwerere Notfälle verfügbar halten.
Erste Erfahrungen aus Leipzig zeigen das Potenzial: Seit Projektstart wurden bereits mehr als 1.300 Telenotarzt-Einsätze absolviert. Die Zahl der physischen Notarzteinsätze konnte nach Angaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst der Stadt Leipzig spürbar reduziert werden; zugleich verbesserten sich die Eintreffzeiten physischer Notärztinnen und Notärzte im Stadtgebiet. Ergänzt wird das Leipziger Modell durch sogenannte Einsatzsichter sowie einen vorbeugenden Rettungsdienst, der wiederkehrende Einsätze – etwa bei sogenannten Frequent Usern oder in Einrichtungen – analysiert und durch Case Management verringern soll. Als sogenannte Frequent User werden Personen bezeichnet, die Rettungsdienst, Notaufnahme oder andere Akutversorgungsangebote wiederholt und überdurchschnittlich häufig in Anspruch nehmen.
Sachsen zeigt damit bereits heute schon, wie die zentralen Ziele der Notfallreform praktisch umgesetzt werden können. Damit diese Ansätze dauerhaft wirken, müssen sie nun systematisch mit der Krankenhausplanung und dem Aufbau Integrierter Notfallzentren zusammengedacht werden.
Integrierte Notfallzentren sind ein zentraler Baustein der geplanten Notfallreform. Sie sollen an geeigneten Krankenhausstandorten eine gemeinsame Anlaufstelle schaffen und Patientinnen und Patienten über eine strukturierte Ersteinschätzung gezielt in die passende Versorgung steuern – entweder in die ambulante Behandlung oder, wenn medizinisch erforderlich, in die stationäre Notfallversorgung. Für Sachsen kommt es daher darauf an, den Aufbau möglicher Integrierter Notfallzentren eng mit der Krankenhausplanung zu verzahnen. Im März 2026 hat die Staatsregierung das Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 beschlossen. Damit soll die Krankenhausreform des Bundes erstmals im Freistaat umgesetzt werden. Künftig werden Versorgungsaufträge stärker nach Leistungsgruppen geplant, vor der Zuweisung einer Leistungsgruppe muss der Medizinische Dienst prüfen, ob die jeweiligen Standorte die bundeseinheitlichen Qualitätsvoraussetzungen erfüllen.
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Die Notfallreform ist für Sachsen eine Chance, Patientinnen und Patienten schneller in die richtige Versorgung zu bringen, Rettungsdienst und Notaufnahmen zu entlasten und knappe personelle Ressourcen gezielter einzusetzen. Für die Ersatzkassen sollte die Notfallreform deshalb eng mit der Krankenhausplanung und der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes verzahnt werden. Sachsen bringt hierfür bereits gute Voraussetzungen mit. Integrierte Notfallzentren dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen Teil eines abgestimmten regionalen Versorgungskonzeptes sein – mit klaren Zuständigkeiten zwischen Rettungsleitstellen, der 116117, dem vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und den Krankenhausnotaufnahmen. Entscheidend ist, dass Patientinnen und Patienten bereits beim ersten Kontakt zuverlässig in die passende Versorgungsebene gesteuert werden.
Das Notfallgesetz (NotfallG) hätte im Oktober 2024 im ersten Durchgang den Bundestag passiert, wäre nicht der Bruch der Ampelkoalition dazwischengekommen. Im nunmehr dritten Anlauf hat die Bundesregierung der 21. Legislaturperiode am 22. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Versorgung künftig stärker zu vernetzen, digital zu unterstützen und sektorenübergreifend zu organisierten. Ziel ist es, Hilfesuchende schneller in die jeweils richtige Versorgung zu steuern – vom Haus- oder Facharzt über telemedizinische Beratung und KV-Bereitschaftsdienst bis hin zur Notaufnahme oder zum Rettungsdienst. Die erste Lesung im Bundesrat und Bundestag sind vollzogen, sodass nunmehr am 9. September 2026 die Bundesratsanhörung erfolgen soll. Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Sommerpause noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Ersatzkassen sind folgende Bausteine in der zukünftigen Notfallversorgung entscheidend:
Ein im September 2025 veröffentlichtes Kurzpapier fasst die Reformvorstellungen des vdek und der Ersatzkassen zusammen:
Mit der Reform der Notfallversorgung setzt die Bundesregierung auf klare Steuerung statt Überlastung. Lesen Sie im Beitrag von Björn-Ingemar Janssen (Referatsleiter Ärzte beim vdek) und Claudia Erfurth (Referentin in der Abteilung Politik/Selbstverwaltung beim vdek) wie überfällig die Notfallreform wirklich ist:
von Claudia Erfurth und Björn-Ingemar Janssen
„Was muss sich bei der Notfallversorgung ändern?“ - Akteure der sächsischen Notfallversorgung zu Gast beim Sachsenradio: Ein Beitrag im MDR vom 27. Januar 2026