Dresden, 4.12.2011 - Das Förderprogramm zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten wird fortgesetzt. Am 1. Oktober 2008 startete das Gemeinschaftsprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Krankenkassen und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. »Das Projekt ist eine Erfolgsgeschichte, es konnten fast 40 Studenten für das Programm und damit für eine spätere Tätigkeit in einer Region mit Ärztebedarf im Freistaat Sachsen gewonnen werden. Daher wird es jetzt um weitere zwei Studienjahrgänge verlängert« sagt Sozialministerin Christine Clauß heute in Dresden.
Angesichts der zunehmend schwierigeren Nachbesetzung von Arztpraxen in ländlichen Bereichen bleibe ein wirksames Steuerungsinstrument erhalten, betonten die gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Bindung von angehenden Ärzten werde vorausschauend Versorgungsengpässen in Problemregionen gegengesteuert.
Konkret bedeutet die Verlängerung des Förderprogramms, dass pro Studienjahrgang bis zu 50 Studierende in den Genuss der Studienbeihilfe kommen können, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
► Der Studierende muss für den Studiengang Humanmedizin an einer deutschen Universität eingeschrieben sein.
► Der Studierende muss den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben.
► Der Studierende muss sich verpflichten nach Abschluss der Facharztausbildung für Allgemeinmedizin in einem hausärztlich unterdurchschnittlich versorgten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu werden.
Die Förderung wird für maximal 48 Monate gewährt. In den ersten beiden Jahren werden den Studierenden 300 Euro pro Monat, im dritten Jahr 400 Euro und im vierten Jahr 600 Euro pro Monat gezahlt.
Dr. Klaus Heckemann, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, appelliert an die Studenten: »Schnell sein lohnt sich! Wer noch bis 31.12. 2011 einen vollständigen Antrag bei uns einreicht, kann die Studienbeihilfe rückwirkend ab dem 01.10. 2011 erhalten.«
Zahlreiche sächsische Hausärzte haben sich bereit erklärt, die Studenten auf ihrem Weg zu begleiten und ihnen frühzeitig einen Einblick in den Beruf des Allgemeinmediziners zu gewähren. Durch diese Patenschaft, die Bestandteil der Studienbeihilfe ist, können bereits früh wertvolle Berufserfahrungen auf das Gebiet der hausärztlichen Tätigkeit gesammelt werden. Dies ist ein Zusatznutzen, der speziell nur diesem Personenkreis zu Gute kommt.
Wir sprechen gezielt alle Medizinstudenten an: Nutzen Sie diese gemeinschaftlich von Freistaat Sachsen, Ärzten und Krankenkassen gewährte Leistung und investieren Sie bereits jetzt in Ihre berufliche Zukunft.
Interessenten erhalten nähere Informationen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, PF 10 06 36, 01076 Dresden, Telefon: +49 (0) 351 8290 660; E-Mail: foerderung@kvs-lgst.de oder im Internet unter http://www.kvs-sachsen.de.
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