Dresden, 24.9.2012 - Jedes Kind lernt mit seinem eigenen Tempo zu laufen, zu sprechen oder etwa das Verhalten in der Gemeinschaft. Manchmal kommt es bei seiner Entwicklung zu Auffälligkeiten und Verzögerungen, die eine individuelle Unterstützung erfordern. Die Förderung kann dann heilpädagogische Hilfen, unterstützt durch medizinisch-therapeutische Leistungen („Komplexleistungen“) umfassen. Setzt die Behandlung früh ein, kann häufig eine Behinderung verhütet werden.
Eine neues Vereinbarungspaket in Sachsen regelt erstmals die konkrete Mitwirkung der Kinder- und Jugendärzte bei den Hilfen für diese Patienten im Vorschulalter. Es wurde von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag ausgehandelt. Zum 1.9.2012 trat die „Landesregelung Komplexleistung“ in Kraft.
„Die Kinder- und Jugendärzte als wichtige Akteure bei der Frühförderung sind endlich fest in das Verfahren eingebunden,“ erklärte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek). In der bisher geltenden Vereinbarung von 2005 war das noch nicht der Fall.
Der modifizierte Förder- und Behandlungsplan klärt das Miteinander von Patient, Kinderarzt und Frühförderstelle. Er definiert, wie die heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen eingeleitet und aufeinander abgestimmt werden. Heinke betonte: „Wir erwarten von der Neuregelung, dass Verzögerungen im Behandlungsverlauf minimiert werden und sich die Versorgungsqualität verbessert.“
Für die Behandlung der kleinen Patienten stehen in Sachsen 45 Frühförderzentren und sieben Sozialpädiatrische Zentren zur Verfügung.
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Dirk Bunzel
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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