Kassen geben mehr Geld für Frühförderung behinderter Kinder

Verzögert sich bei Kindern die Entwicklung oder zeigen sie Auffälligkeiten beim Heranwachsen, können Eltern die Hilfen von Frühförderstellen nutzen. Das können beispielsweise Angebote der Bewegungstherapie, der Sinnesschulung und der Bewegungsförderung sein. Die Förderung bis zum Vorschulalter soll drohende Behinderungen vermeiden oder bestehende Einschränkungen mildern.

In Sachsen geben die gesetzlichen Krankenkassen künftig mehr Geld für die Frühförderstellen. Der Grundbetrag für die Diagnostik und das Erstellen individueller Hilfepakete steigt von 140 Euro auf bis zu 220 Euro. Darauf haben sich die Krankenkassen mit den Verbänden der Parität, der Diakonie und der Lebenshilfe verständigt. Die Wohlfahrtsverbände betreiben etwa zwei Drittel der Frühfördereinrichtungen im Land.

„Die Frühförderung liegt den Ersatzkassen besonders am Herzen. Sie weckt Fähigkeiten, damit auch Kinder mit Handicaps so selbständig wie möglich am Alltag teilnehmen können. Wir freuen uns, dass die Versorgung durch die zusätzlichen finanziellen Mittel weiterhin gesichert ist“, sagt Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Ersatzkassenverbandes (vdek). Jährlich kommen bei den Frühförderungsstellen etwa 2.000 Kinder neu hinzu.

Die Finanzierung der Frühförderung teilen sich Krankenkassen und Sozialhilfe. Die Krankenkassen kommen für die Diagnostik und für die medizinisch-therapeutischen Maßnahmen auf, die Sozialhilfe übernimmt die Kosten der heilpädagogischen Hilfen.

In den Einrichtungen der Frühförderung arbeiten Psychologen, Heilpädagogen und medizinische Therapeuten unter einem Dach. Im Freistaat bieten 55 Interdisziplinäre Frühförderstellen und acht Sozialpädiatrische Zentren Frühförderung an.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com