Neue Pflegeleistungen 2017 - Sachsen ist gut vorbereitet

Am 1. Januar 2017 treten grundlegende Neuerungen in der Sozialen Pflegeversicherung in Kraft. Sie waren mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet worden. Die wichtigsten Änderungen für Pflegebedürftige sind die Einführung der Pflegegrade, mit denen Pflegebedürftigkeit beurteilt wird, ein grundlegend überarbeitetes Begutachtungsverfahren und verbesserte Leistungen. Die sächsischen Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) haben die Vorbereitungen für diese Umstellung pünktlich abgeschlossen.

Für die rund 170.000 Menschen, die in Sachsen Pflegeleistungen erhalten, erfolgt die Überleitung von den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade automatisch. Sie müssen keinen neuen Antrag zum Jahreswechsel stellen, um für das nächste Jahr dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet zu werden. Tritt ein Pflegefall neu ein, werden ab Jahresbeginn 2017 die neuen Richtlinien berücksichtigt.

Grundlage für die Veränderungen ist der mit dem Gesetz eingeführte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Pflegebedürftigkeit beschränkt sich nicht mehr vor allem auf körperliche Einschränkungen, sondern bezieht auch psychische Beeinträchtigungen ein. Demenzkranke werden deshalb künftig in der Regel höher eingestuft und haben einen größeren Leistungsanspruch. Zugleich wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr aus Sicht des Mangels betrachtet, sondern danach, wie die vorhandene Selbstständigkeit unterstützt werden kann.

„Die vielfältigen Neuerungen des Gesetzes sind ein Schritt in die richtige Richtung“, betont Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS. „Bei uns sind 70 Prozent aller pflegebedürftigen Sachsen versichert. Wir haben sie umfassend informiert. Außerdem können sie sich mit jeder individuellen Frage an unsere extra ausgebildeten Pflegeberater wenden.“

Für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen gelten ab 01.01.2017 ebenfalls neue Regeln. „Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ändert sich das Verfahren der Feststellung von Pflegbedürftigkeit komplett. Der Übergang wird spannend, weil für eine gewisse Zeit das alte und das neue Begutachtungsverfahren parallel laufen. Wir sind darauf gut vorbereitet“, konstatiert MDK-Geschäftsführer Dr. Ulf Sengebusch.

Mit allen stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten wurden neue Verträge geschlossen. „Die Pflegekassen stocken die finanziellen Mittel für die Pflege deutlich auf“, sagt Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Ersatzkassenverbandes (vdek). „Damit stehen die Voraussetzungen, um mehr Personal einzustellen und mehr Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen zu haben. Wir erwarten zugleich, dass dieses Geld in der Lohntüte des Pflegepersonals ankommt.“

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com