Der Sächsische Landtag hat gestern den Doppelhaushalt 2017/18 verabschiedet. Der Kabinettsentwurf zum Haushalt war bei den Krankenhäusern auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD nachgebessert worden.
„Das Signal geht in die richtige Richtung“, begrüßte die Leiterin der Landesvertretung des Ersatzkassenverbandes (vdek), Silke Heinke, den Beschluss. „Bei den Krankenhäusern darf es keine Kürzungen geben. Die ersten Häuser, die nach der Wende in Sachsen modernisiert wurden, haben größeren Sanierungsbedarf. Will Sachsen das hohe Versorgungsniveau halten, muss der Freistaat weiter investieren.“
Durch den Einspruch des Landtages erhöht sich die Pauschalförderung der Kliniken gegenüber dem Regierungsentwurf um 25 Millionen Euro. Damit stehen insgesamt 135 Millionen Euro zur Verfügung, das ist etwa der gleiche Betrag wie im laufenden Haushalt. Der Etat 2017/18 sieht erstmals 25 Millionen Euro für einen Krankenhaus-Strukturfonds vor, doch hatte die Staatsregierung zugleich die Einzel- und Pauschalförderung der Häuser um insgesamt rund 40 Millionen Euro verringern wollen. Auch die Telemedizin wird auf Initiative der Abgeordneten stärker gefördert. Der Betrag wurde auf 20 Millionen Euro verdoppelt.
Bei der Krankenhausfinanzierung zeichnen die Länder für die Einzel- und Pauschalförderung verantwortlich. Mit der Einzelförderung werden vor allem langfristige Investitionen, wie Neubauten und größere Sanierungen finanziert. Die Pauschalförderung dient hauptsächlich der Wiederbeschaffung von Geräten und Ausstattung.
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Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
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