3,8 Milliarden Euro für sächsische Krankenhäuser

In Sachsen steht jetzt der Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen von gesetzlich Krankenversicherten im aktuellen Kalenderjahr fest: Die gesetzlichen Krankenkassen stellen 2018 rund 3,8 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen bereit. Das sind über 160 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Grundlage ist der neue Landesbasisfallwert, auf den sich die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Sachsen geeinigt haben. Das Verhandlungsergebnis muss noch durch das sächsische Sozialministerium genehmigt werden.

Der Landesbasisfallwert beträgt in diesem Jahr 3.438,60 Euro. Der Wert ist eine zentrale Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhausleistungen eines Bundeslandes bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen, also jenem Betrag, der beispielsweise für einen Kaiserschnitt oder eine Herzoperation den Krankenkassen in Rechnung gestellt wird. Der übergroße Teil der stationären Krankenhausleistungen wird nach diesem System bezahlt. Der Landesbasisfallwert wird jedes Jahr von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Landeskrankenhausgesellschaft neu verhandelt.

2016 wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes 978.520 Patienten in Sachsen vollstationär behandelt.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com