Die gesetzlichen Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e. V. (AGSN) haben ab 1. Januar 2020 eine höhere Vergütung der Notarztdienste in Sachsen vereinbart. Die Honorare steigen um zehn Prozent, unter anderem wird der Einsatz an Feiertagen besser vergütet. Die Vereinbarung gilt für zwei Jahre. Die Krankenkassen zahlen für die jährlich etwa 140.000 notärztlichen Einsätze im Freistaat rund 23 Millionen Euro.
„Die sächsischen Notärzte opfern einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit und leisten schnelle Hilfe in lebensbedrohlichen Situationen rund um die Uhr“, sagte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des auf Kassenseiten federführenden Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek). „Unbesetzte Notarztdienste sind mittlerweile die Ausnahme. Dafür wollen wir uns bedanken.“
Die Teilnahme an Notarztdiensten erfolgt in Sachsen auf freiwilliger Basis. Die überwiegende Anzahl der Notärzte erbringt die Dienste in der Freizeit, neben ihrer beruflichen Tätigkeit in Klinik oder Praxis. Die Vergütungserhöhung zu Jahresbeginn kommt allen Notärzten, insbesondere aber den in einsatzschwachen, ländlichen Gebieten Tätigen zugute. Sie soll vor allem dort die Sicherstellung verbessern.
Sven Spenke, Vorsitzender der AGSN, betonte: „Die flächendeckende und lückenlose Absicherung des Notarztdienstes in Sachsen bleibt unsere ureigenste Aufgabe. Dabei sehen wir uns als Teil der komplexen prähospitalen Notfallversorgung. Das heißt auch, dass alle am System der Notfallrettung Beteiligten einheitlich koordiniert und sinnvoll eingesetzt werden müssen.“
Kontakt
Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com