Erfolgreicher Abschluss der Vertragsverhandlungen über die Finanzierung ambulanter ärztlicher Leistungen für 2024

Nach nochmaligen Verhandlungen konnten die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen Sachsen in dieser Woche eine Einigung erreichen. Mit der Vereinbarung ist die ärztliche Versorgung der sächsischen Bevölkerung ab 1. Januar 2024 inklusive innovativer Formen finanziell gesichert.

Insgesamt wird die Vergütung der niedergelassenen Ärzte in Sachsen 2024 um ca. 80 Millionen Euro gegenüber 2023 angehoben werden, außerdem werden weiterhin ca. 30 Millionen Euro für besonders förderungswürdige Leistungen zur Verfügung gestellt.

Dieses Ergebnis der Einigung bewerten beide Seiten als positives Signal für die ambulante ärztliche Versorgung der sächsischen Patientinnen und Patienten.

Mit 3 Millionen Euro kann die Kassenärztliche Vereinigung z.B. in bislang unterversorgten Regionen neue Versorgungsmodelle initiieren. Darüber hinaus ist die Sicherung der schmerztherapeutischen Versorgung durch die nun bewilligten Förderzuschläge auch im kommenden Jahr ein wichtiges Verhandlungsergebnis. Sächsische Patientinnen und Patienten erhalten damit weiterhin eine ausreichende und qualitativ hochwertige schmerztherapeutische Behandlung. Auch zur Förderung von Leistungen konservativ tätiger Augenärzte erzielten die Verhandlungspartner eine Einigung.

Beide Seiten waren sich ebenfalls einig, die finanzielle Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten im Jahr 2024 noch einmal substanziell von 9,2 auf 11,7 Millionen Euro im Interesse der Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com