Steigende Lebensmittel- und Energiekosten, aber vor allem die seit 1.9.2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim aufbringen mussten, im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.1.2023 erneut stark angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Eigenanteile steigen vor allem bei den pflegerischen Kosten
Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten in einem sächsischen Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten auf durchschnittlich 2.184 Euro im Monat, 356 Euro mehr im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 1.956 Euro im Monat (plus 294 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 1.728 Euro monatlich (plus 231 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.444 Euro im Monat (plus 154 Euro). Der Hauptanstieg – plus 38 Prozent - ist in Sachsen bei den pflegerischen Kosten (sog. EEE-Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür in 2022 im gesamten Bundesgebiet eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Sachsen rund neun Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Kosten für Lebensmittel sowie Energie- und Brennstoffe zurückzuführen ist.
Bessere Entlohnung in der Pflege hat ihren Preis
Dr. Claudia Beutmann, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Sachsen dazu: „Sehr viele beruflich Pflegende in Sachsen profitieren seit September 2022 von deutlich höheren Löhnen, da nun alle Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet sind, entsprechend eines Tarifs oder des durchschnittlichen regionalen Entgeltniveaus zu vergüten. Die pflegerischen Kosten im Freistaat Sachsen liegen deshalb aber mittlerweile im Bundesdurchschnitt. Die hierdurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen für die Pflegebedürftigen in sächsischen Pflegeeinrichtungen werden durch die Leistungszuschläge der gesetzlichen Pflegeversicherung nur zum Teil kompensiert.“
Tarifpflicht und Personalbemessung wichtig, müssen aber finanziert werden
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: „Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen.“ Dabei sei die SPV mit dem Ziel gegründet worden, das Armutsrisiko zu senken. Neue Belastungen kämen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 und weiter steigende Löhne hinzu: „Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungsinstrument sind beides wichtige Regelungen, müssen aber auch finanziert werden“, so Elsner. Die Beitragszahlenden allein könnten das nicht stemmen.
Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig
Elsner forderte daher eine „Pflegereform aus einem Guss“. Bis zum 1.7.2023 sei die Politik gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Pflege-Beitragssätzen umsetzen. „In dem Zuge sollte sie auch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der SPV mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Und es braucht die Bereitschaft der Länder, die Investitionskosten zu übernehmen. Zudem sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden.“
Informationsportal zu Pflegeangeboten
Der vdek-Pflegelotse (www.pflegelotse.de) bietet als Onlineportal Hilfe bei der Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung. Neben Angaben zu Lage, Größe und einer aktuellen Preisübersicht sind hier vor allem Informationen über die Qualität der Angebote abruf- und vergleichbar. Grundlage sind die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste und des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherungen. Bundesweit sind rund 15.000 stationäre Pflegeeinrichtungen und 16.000 ambulante Pflegedienste im Pflegelotsen erfasst. Die Daten werden laufend aktualisiert. Darüber hinaus informiert der Pflegelotse über Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Betreuungsangebote und Hilfen im Haushalt. Der vdek-Pflegelotse ist unabhängig, werbefrei, kostenlos und besonders barrierearm.
Kontakt
Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com