Jährliche Kontrolle beim Zahnarzt: Nicht nur für die Zahngesundheit, sondern auch für den Geldbeutel wichtig

Wer mindestens einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung eine Zahnarztpraxis aufsucht, tut aktiv etwas für die Zahngesundheit und beugt Karies vor. Dies gilt nicht nur für Erwachsene, sondern bereits für Kleinkinder ab dem ersten Zahn. Der jährliche Stempel im Bonusheft belegt den Besuch und ist darüber hinaus auch bares Geld wert: Versicherte erhalten für die dokumentierten regelmäßigen Kontrolluntersuchungen einen höheren Zuschuss, sollte doch einmal ein Zahnersatz nötig sein. Für Versicherte, die das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine halbjährliche Untersuchung Voraussetzung für einen höheren Zuschuss.

„Eine regelmäßige Kontrolle ist wichtig, auch wenn die Zähne auf den ersten Blick gesund erscheinen. Nur so können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und auch behandelt werden. Versicherte, die 2023 noch nicht bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt waren, sollten daher jetzt für das zweite Halbjahr einen Termin vereinbaren. Wird der jährliche Besuch versäumt, kann nicht nur die Zahngesundheit leiden, sondern es entstehen im Ernstfall höhere Kosten, falls Zahnersatz notwendig wird“, so Claudia Beutmann, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Sachsen.

Damit auch in Zukunft jede Patientin und jeder Patient die Kontrolluntersuchungen wahrnehmen und zahnärztlich versorgt werden kann, muss für jeden Zahnarzt in Sachsen, der seine Berufstätigkeit beendet, ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gefunden werden. Gut ein Drittel der derzeit praktizierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat ist 60 Jahre und älter und wird in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.

Damit Sachsen für eine Vielzahl von Zahnärzten attraktiv ist und bleibt, hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Sachsen seit 2023 einen Strukturfonds errichtet, an dem sich auch die Ersatzkassen finanziell beteiligen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln ist geplant, Niederlassungen zu fördern und die Versorgungsstruktur zu sichern.

Hintergrund Bezuschussung Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich 60 % der für eine Regelversorgung festgesetzten Beträge für notwendigen Zahnersatz. Können die Versicherten mit ihrem Bonusheft nachweisen, dass sie vor Beginn der Behandlung mindestens fünf Jahre in Folge zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind und somit aktiv etwas für ihre Zahngesundheit getan haben, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 % - bei zehn Jahren sogar um 15 %. Versicherte, die noch kein Bonusheft haben, erhalten dieses in der Zahnarztpraxis.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com