Die Fördermittel zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen können in Sachsen weiter beantragt werden. Darauf macht die Landesvertretung Sachsen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) aufmerksam. Antragsberechtigt sind zugelassene ambulante Pflegedienste, vollstationäre Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Hospize. Die Fördersumme pro Einrichtung liegt bei maximal 12.000 Euro. Der einmalige Zuschuss kann in mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden.
Förderprogramm bis 2030 verlängert
Das Förderprogramm deckt viele Maßnahmen ab, die Pflegekräfte in ihrem Alltag spürbar entlasten und die Beteiligung von Pflegebedürftigen stärken sollen. Es unterstützt die einmalige Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie Schulungen, die mit den Investitionen zusammenhängen. Förderfähig sind zum Beispiel digitale Projekte zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, zur Verbesserung von Arbeitsabläufen und Organisation sowie zur Zusammenarbeit zwischen ärztlichem Personal und Pflegeheimen (einschließlich Videosprechstunden). Dies alles soll die Pflegekräfte entlasten.
Mehr Zeit für Pflegebedürftige, weniger Bürokratie
„Bis Mitte 2025 müssen auch in Sachsen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Spätestens Ende 2026 ist außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen umzusetzen. Durch die Fördermittel können die Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen in der Pflege abgefedert werden. Wir empfehlen deshalb allen Pflegeeinrichtungen, die unterstützenden Fördermöglichkeiten abzurufen, um die Digitalisierung der Pflege voranzutreiben und Bürokratie abzubauen. Dadurch wird das Pflegepersonal entlastet und es bleibt letztlich mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen“, erklärt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen. Auch durch den förderfähigen Ausbau von Internetanschlüssen in den Pflegeheimen und Integration von Schulungsprogrammen wird die digitale Kompetenz von Pflegebedürftigen unterstützt. Die Pflegekassen stehen bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen und Fragen zu beantworten. Aus dem Kreise der Ersatzkassen ist die DAK-Gesundheit für das Förderverfahren (Antragsbearbeitung, Bescheiderstellung sowie Auszahlung) zuständig.
Kontakt
Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com