Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl und angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung Wort zu halten und die Pflege verlässlich sowie bezahlbar zu gestalten.
Eigenbeteiligung in stationärer Pflege erneut gestiegen, u.a. durch höhere Löhne
„Neben einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) braucht es zwingend auch eine Begrenzung der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen“, stellt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen, klar. Denn die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen hat sich – unabhängig von der Aufenthaltsdauer - innerhalb von zwölf Monaten erneut deutlich erhöht: Für sächsische Pflegebedürftige stieg im ersten Jahr des Heimaufenthalts die Eigenbeteiligung von durchschnittlich 2.489 auf 2.720 Euro – das sind 9 Prozent mehr als noch zu Jahresbeginn 2024. Heinke weiter: „Die Erhöhung der Eigenbeteiligung spiegelt die gestiegenen Sach- und insbesondere Personalkosten wider. Gute Gehälter in der Pflege sind ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern. Dieses Ziel ist in Sachsen erreicht worden“. So stieg das Mediangehalt in der Altenpflege im Zeitraum von 2021 bis Ende 2023 um rund 22 Prozent. 2024 wurden die Vergütungen in der stationären Pflege nochmals durchschnittlich um 5,88 Prozent erhöht. Dadurch wurde eine Angleichung des Lohnniveaus in der Altenpflege in Sachsen an den Bundesdurchschnitt erreicht. Den u. a. hieraus resultierenden stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung für die Pflegebedürftigen konnten jedoch weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalt ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025.
550 Euro Entlastung durch Übernahme versicherungsfremder Leistungen möglich
„Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert, trotzdem sind die Belastungen für die Menschen zu hoch. Um die Eigenbeteiligung zu reduzieren, muss die sächsische Landesregierung ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Investitionskostenfinanzierung in puncto Bau und Instandhaltung der Heime nachkommen, anstatt sie auf die Pflegebedürftigen umzulegen“, kritisiert Heinke. Die vollständige Übernahme der Investitionskosten durch den Freistaat Sachsen würde die sächsischen Pflegebedürftigen aktuell um durchschnittlich 438 Euro im Monat entlasten. „Auch die Ausbildungskosten werden aktuell konsequent den Pflegebedürftigen aufgebürdet, obwohl Ausbildung Staatsaufgabe ist. Eine Übernahme dieser Kosten brächte eine weitere Entlastung um monatlich 113 Euro im Durchschnitt im ersten Jahr“, fasst Heinke zusammen.
Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegeheimbewohnenden selbst zu tragenden Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen.
- Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten und betrug zum 1.1.2025 durchschnittlich 1.733 Euro (1.528 Euro am 1.1.2024). Dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert, von dem die –entsprechend der Aufenthaltsdauer gestaffelten – Zuschüsse abgehen (15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr). Am 1.1.2025 betrug der EEE im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 1.473 Euro (1.299 Euro am 1.1.2024), im zweiten Jahr 1.213 Euro (1.070 Euro am 1.1.2024), im dritten Jahr 867 Euro (764 Euro am 1.1.2024) und im vierten Aufenthaltsjahr 433 Euro (382 Euro am 1.1.2024).
- Hinzu kommen pro Person die Investitionskosten von aktuell 438 Euro (445 Euro am 1.1.2024).
- Außerdem müssen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 809 Euro (745 Euro am 1.1.2024) in sächsischen Pflegeheimen von den Pflegebedürftigen getragen werden.
Die Daten im Detail zeigen unsere Übersichtsgrafiken.


Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ.
Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Onlineportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.
Kontakt
Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com