Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft (KGS) für das Jahr 2025 auf eine weitere Erhöhung des Landesbasisfallwertes (LBFW) auf 4.453,76 Euro geeinigt. Damit werden die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr voraussichtlich 3,65 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen in sächsischen Krankenhäusern ausgeben. Dies entspricht einer Steigerung um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahreswert.
Hintergrund der Anpassung ist eine Einigung der Verhandlungspartner für das Jahr 2025 auf eine rückwirkende Anhebung für das Jahr 2024 aufgrund von Tarifanpassungen um 56,3 Millionen Euro. Die Anpassung war erst jetzt möglich, da bis März dieses Jahres die Tarifabschlüsse zwischen Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte e.V.) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) unter anderem für das Tarifjahr 2024 bei den Verhandlungen für dieses Jahr noch nicht bekannt waren.
Der geeinte LBFW wurde vom zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Wirkung zum 1. Juni 2025 genehmigt und bildet die zentrale Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen in Sachsen. Durch die Einigung beim Landesbasisfallwert wird die Liquidität der sächsischen Krankenhäuser gesichert, sodass sie weiterhin ihre Versorgungsaufgaben zuverlässig erfüllen können. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer hochwertigen stationären Versorgung in Sachsen. In der angespannten finanziellen Lage haben beide Verhandlungspartner alle verfügbaren Optionen genutzt, um für das Jahr 2025 zusätzliche Planungssicherheit zu schaffen.
Die sächsischen Krankenkassen betonen: Die kurzfristige finanzielle Stabilisierung darf nicht über das eigentliche Ziel hinwegtäuschen. Langfristig gehe es darum, dass durch die angestoßene Krankenhausstrukturreform die Versorgungsstrukturen gezielter gesteuert und die medizinische Qualität noch weiter gestärkt werden. Die Krankenhausfinanzierung müsse sich deshalb künftig stärker an nachhaltigen Strukturverbesserungen orientieren und nicht allein an kurzfristigen Kostensteigerungen.
Hintergrund
Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die gesamte stationäre medizinische Versorgung. Die Krankenkassen können anhand der erwarteten Fallzahlen ihre Ausgabenentwicklung abschätzen. Auch für die sächsischen Krankenhäuser bedeutet der Abschluss der Vereinbarung Planungssicherheit auf der Einnahmenseite.
Kontakt
Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com