Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Sachsen haben sich mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft (KGS) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) von 4.385,06 Euro für das Jahr 2025 geeinigt. Damit stellen die Krankenkassen in diesem Jahr voraussichtlich 3,6 Milliarden Euro für stationäre Krankenhausleistungen in Sachsen bereit – ein Anstieg um 4,36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt erhalten die sächsischen Krankenhäuser im laufenden Jahr damit über 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Angesichts der bevorstehenden Krankenhausreform ist dieser Abschluss ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Stabilität der stationären Versorgung sicherzustellen. Die Reform zielt darauf ab, eine bessere Steuerung der Versorgungsstrukturen sowie eine Stärkung der medizinischen Qualität zu erreichen.
Die Krankenkassen in Sachsen sehen die Krankenhausreform als Chance, die Finanzierung und Struktur der stationären Versorgung gemeinsam mit den sächsischen Zielbildpartnern und der Landesregierung zukunftsfähig zu gestalten. Die aktuelle Einigung zum Landesbasisfallwert ermöglicht zunächst Stabilität, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass strukturelle Veränderungen notwendig sind. Eine gezieltere Ressourcenverteilung, die Konzentration auf eine bedarfsgerechte Versorgung sowie eine bessere Verzahnung mit der ambulanten Medizin sind zwingend erforderliche Voraussetzungen, um die stationäre Versorgung langfristig leistungsfähig und qualitätsorientiert auszurichten.
Die gesetzlichen Krankenkassen setzen sich dafür ein, dass die Krankenhausreform nicht nur eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet, sondern echte qualitative Verbesserungen bringt. Die jetzige Einigung zum Landesbasisfallwert 2025 ist dabei ein wichtiges Signal für die Versorgungssicherheit – muss jedoch im Kontext der notwendigen strukturellen Transformation betrachtet werden. Die Zukunft der Krankenhauslandschaft wird maßgeblich davon abhängen, dass finanzielle Mittel effizient eingesetzt und Reformziele konsequent umgesetzt werden.
Hintergrund
Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die gesamte stationäre medizinische Versorgung. Die Krankenkassen können anhand der erwarteten Fallzahlen ihre Ausgabenentwicklung abschätzen. Auch für die sächsischen Krankenhäuser bedeutet der Abschluss der Vereinbarung Planungssicherheit auf der Einnahmenseite.
Kontakt
Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com