Sächsische Landzahnarztquote

vdek-Landesvertretung Sachsen begrüßt den Beschluss des Sächsischen Landtags zum Sächsischen Landeszahnarztgesetz

Mit der Einführung einer Landzahnarztquote setzt der Freistaat einen wichtigen Schritt, um die zahnärztliche Versorgung im ländlichen und unterversorgten Regionen Sachsens nachhaltig zu sichern. Mit der neuen Quote werden ab dem Wintersemester 2026/27 insgesamt 8,1 Prozent der vorhandenen 109 Studienplätze für Zahnmedizin vorbehalten – das entspricht 8 zusätzlichen Studienplätzen pro Semester (je 4 in Leipzig und Dresden).

Die Auswahl der Landzahnstudierenden erfolgt nicht allein nach dem Abitur-Notendurchschnitt, sondern in einem zweistufigen strukturierten Verfahren, das Eignung, Praxiserfahrung und soziales Engagement berücksichtigt. Hintergrund für die Regelung ist eine prognostizierte Versorgungslücke: In den kommenden zehn Jahren werden voraussichtlich mindestens 700 Zahnärzt:innen in den Ruhestand gehen und nur etwa halb so viele junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner rücken nach. Durch eine gleichbleibend große Lücke zwischen Praxisbeendigungen und Neuzulassungen werden in Sachsen innerhalb von 20 Jahren voraussichtlich ein Drittel der Vertragszahnarztpraxen wegfallen.

Mit dem Beschluss leistet der Freistaat Sachsen einen wichtigen Beitrag, um dem drohenden Mangel in ländlichen Gebieten rechtzeitig zu begegnen und die wohnortnahe zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung zu sichern. „Wir hatten die Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen von Beginn an unterstützt – und begrüßen daher die Einführung der Landzahnarztquote ausdrücklich. Der Gesetzgeber hat nun den Weg für eine gerechtere und bedarfsorientierte Verteilung von Studien- und Versorgungsmöglichkeiten freigemacht. Eine landesweite Quote für Zahnmedizinstudienplätze ist ein richtiger Ansatz, um der demografischen Entwicklung bei Zahnärzt:innen zu begegnen“, betont Silke Heinke – Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen.

Pressemitteilung zur Sächsischen Landzahnarztquote vom 05.12.2025 zum Download vdek-Landesvertretung Sachsen begrüßt den Beschluss des Sächsischen Landtags zum Sächsischen Landeszahnarztgesetz

Kontakt

Anke Weber
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: anke.weber@vdek.com