Krankenhausfinanzierung für 2026 gesichert

Einigung über Landesbasisfallwert - Sächsische Krankenhäuser erhalten 3,74 Milliarden Euro für die Behandlung von Patientinnen und Patienten

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Sachsen haben sich mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft (KGS) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) in Höhe von 4.560,10 Euro für das Jahr 2026 geeinigt. Dieser legt die Grundvergütung für Behandlungen in den sächsischen Kliniken fest. Der Abschluss wird entscheidend durch die gesetzliche Vorgabe aus dem Pflege-Entbürokratisierungsgesetz bestimmt. Die Krankenhausvergütung für 2026 wird danach um 2,98 Prozent angehoben. Dieser Rahmen wurde im Ergebnis vollständig ausgeschöpft.

Insgesamt stellen die Krankenkassen in diesem Jahr voraussichtlich 3,74 Milliarden Euro für stationäre Krankenhausleistungen in Sachsen bereit. Der rechnerische Vergleich mit dem Abschluss aus dem vergangenen Jahr fällt damit höher aus, weil der Landesbasisfallwert aufgrund von Tarifsteigerungen und der Übernahme der Kosten für Hygienefachkräfte im Laufe des Jahres 2025 angepasst werden musste.

Die erzielte Einigung schafft finanzielle Planungssicherheit und sichert eine angemessene Vergütung von stationär erbrachten Leistungen. In Anbetracht der herausfordernden Rahmenbedingungen im Krankenhausbereich stellt dieser Abschluss einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der stationären Versorgung dar. Die Verhandlungen finden regelmäßig statt. In diesem Jahr standen sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen unter besonderem Druck. Dabei ist es den Partnern gelungen, den Ausgleich zwischen einem erhöhtem Finanzierungsbedarf der sächsischen Kliniken und einer wirtschaftlichen Ausgabenpolitik im Sinne der Beitragszahler zu finden.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen setzen sich auch weiterhin dafür ein, dass die Krankenhausversorgung im Freistaat von einer hohen Behandlungsqualität geprägt ist. Die jetzige Einigung zum Landesbasisfallwert 2026 ist ein wichtiges Signal für die Versorgungssicherheit – muss jedoch im Kontext der notwendigen strukturellen Transformation betrachtet werden. Die Zukunft der Krankenhauslandschaft wird maßgeblich davon abhängen, dass finanzielle Mittel effizient eingesetzt und Reformziele konsequent umgesetzt werden. Das setzt vor allem eine auskömmliche und verlässliche Investitionskostenfinanzierung voraus, die in der Verantwortung des Freistaats Sachsen und des Sächsischen Landtags liegt.

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die gesamte stationäre medizinische Versorgung. Die Krankenkassen können anhand der erwarteten Fallzahlen ihre Ausgabenentwicklung abschätzen. Auch für die sächsischen Krankenhäuser bedeutet der Abschluss Planungssicherheit auf der Einnahmenseite.

Kontakt

Anke Weber
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: anke.weber@vdek.com