
Novellierung sächsisches Krankenhausgesetz

Statement Silke Heinke
Stellungnahme der Ersatzkassen
Wohin sollte sich die stationäre Versorgung in Sachsen entwickeln? Was sind die strukturellen und prozessbezogenen Leitplanken für eine gute medizinische Versorgung durch die sächsischen Kliniken in den nächsten Jahren? Die Ersatzkassen in Sachsen beziehen Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) und bewerten die dort präsentierten Ansätze im Sinne ihrer Versicherten.

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Das "Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel" ist ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der hiesigen stationären Versorgung. Die Ersatzkassen in Sachsen begrüßen den proaktiven Schulterschluss wichtiger Akteure im sächsischen Gesundheitswesen. Hiermit können wir gemeinsam in den nächsten Jahren weiter eine qualitativ hochwertige, am Patientenbedarf orientierte Krankenhausversorgung gestalten. Wir sehen insbesondere eine nachhaltige und auskömmliche Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser sowie die Etablierung sektorenverbindender Strukturen als tragende Säulen bei der Gestaltung zukunftsfähiger Gesundheitsversorgung in Sachsen. Ebenso stehen die Punkte Digitalisierung, Qualität und Spezialisierung der Krankenhaus-Versorgung im Fokus.
Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz & Zielbild 2030
Sachsen will das 1993 in Kraft getretene Landeskrankenhausgesetz novellieren. Der Sächsische Landtag hatte kurz vor Ablauf der letzten Legislatur beschlossen, mit einer Zukunftswerkstatt die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Sächsischen Krankenhausgesetzes zu erarbeiten. Dieses Ziel übernahmen CDU, SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag.
In der 1. Jahreshälfte 2021 fand die Zukunftswerkstatt statt. Im Anschluss entwickelten wichtige Akteure des Gesundheitswesens – u. a. Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag – das so genannte „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“. Sie überreichten es am 7. Februar 2022 an Sozialministerin Petra Köpping. Im Zielbild legen sie dar, wie aus ihrer Sicht die medizinische Versorgung des Freistaates im Jahre 2030 aussehen soll. Mehr

Vorbereitende Workshops
Mehrere Workshops - die Zukunftswerkstatt - haben den Novellierungsprozess vorbereitet. Daran nahmen unter anderem die Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses und weitere Experten aus dem Gesundheitswesen teil. Insgesamt sechs Veranstaltungen fanden statt, die letzte am 12. Mai 2021. Lesen
Moderne Krankenhausstrukturen gestalten
Die Ersatzkassen haben zusammen mit den anderen Krankenkassen ihre Erwartungen an die Zukunftswerkstatt formuliert. Die Kassen sprechen sich dafür aus, angesichts des medizinischen Fortschritts die Ambulantisierung der medizinischen Versorgung zu fördern. Um die sektorenübergreifende Versorgung voranzubringen, müssten Krankenhäuser etwa bei der Ausgestaltung verschiedener Formen von Gesundheitszentren eingebunden werden. Digitalisierung und Vernetzung sollten mehr genutzt werden. Strukturqualität müsse bei der Krankenhausplanung stärkere Berücksichtigung finden und perspektivisch die Ergebnisqualität. Auch müssten Pandemieerfahrungen in die Zukunftswerkstatt einfließen.

Weiterentwickeln statt bloß fortschreiben
Kommentar von Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung. Lesen

Stand: 15.07.2021 – Forderungen zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung in Sachsen
Positionierung der Ersatzkassen

Krankenhäuser in Sachsen nach Bettenzahl
Verteilung der Betten nach Größe der Krankenhäuser, Stand: 2018
IGES-Gutachten zu Krankenhausstrukturen
Im Auftrag des vdek hat das IGES-Institut ein Gutachten zur Reform der Krankenhausstrukturen erstellt. Das aktuelle Gutachten und die Position des vdek finden Sie hier.