Notfallrettung – Bundes- und Landesrecht

NRW Paragraph

Der Bereich der Notfallrettung ist in Deutschland in drei Sektoren aufgeteilt:

  • Ambulante Notfallversorgung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte: Diese wird in Sachsen durch den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst – KBD organisiert, welcher telefonisch unter der 116117 erreichbar ist.
  • Stationäre Notfallversorgung in den Krankenhäusern: Als erste Anlaufstelle werden dort die Notaufnahmen vorgehalten. Diese Einrichtungen sind primär für die stationäre Behandlung lebensbedrohlich erkrankter und verletzter Personen zuständig.
  • Präklinische Notfallversorgung, der sog. Rettungsdienst: Dieser hat die Aufgabe, lebensbedrohlich erkrankte und verletzte Personen vor Ort zu stabilisieren und zu behandeln sowie mit einem geeigneten Fahrzeug in eine Notaufnahme zu transportieren.

Diese drei Bereiche sind – auch aus historischen Gründen – ordnungsrechtlich und bezüglich ihrer Finanzierungssystematik weitgehend getrennt geregelt. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Problemen bei der ggf. auch sektorenübergreifenden Zuweisung von Patientinnen und Patienten. Im Ergebnis beklagen die Notaufnahmen und die Rettungsdienste eine große Anzahl von medizinisch wenig beeinträchtigten Personen, die eigentlich durch den KBD hätten behandelt werden können.