Pflege
Bundestag beschließt Pflegereform
Kurz vor Ende der Legislatur hat der Bundestag die Pflegereform beschlossen. Das Parlament billigte am 11. Juni mit den Stimmen von Union und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Reform ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung.
Unter anderem sieht die Reform vor, nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zuzulassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif zahlen. Pflegebedürftige werden bei den Eigenanteilen entlastet - je länger sie im Heim sind, umso höher die Zuschläge, die sie erhalten. Ab 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss von jährlich einer Milliarde Euro erhalten, außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte im letzten Herbst eine neue Pflegereform angekündigt. Allerdings waren noch im April Zweifel aus Koalitionskreisen bekannt geworden, ob sich das Vorhaben bis zur Sommerpause und damit vor der nächsten Bundestagswahl realisieren lässt.
Nach Auffassung des vdek verfehlt die jetzt verabschiedete Reform das Ziel einer soliden Finanzierung als auch einer dauerhaften Entlastung Pflegebedürftiger. Die Pflegereform gehöre deshalb nach der Bundestagswahl erneut auf die politische Agenda.
Reformbedarf der Pflegeversicherung
Die mittlerweile erheblichen finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen waren eines der Hauptthemen der aktuellen Reform. Einige Hintergründe werden im Folgenden dargestellt.
Eigenanteile in der Pflege
Der von den Versicherten zu zahlende Eigenanteil ist die Differenz von dem, was die Pflege kostet und dem Betrag, den die Pflegekasse übernimmt. Hauptgrund für die wachsenden Eigenanteile sind die zunehmenden Personalkosten. Die höheren Personalkosten sind politisch gewollt, denn gute Pflege soll gut entlohnt werden. In den aktuellen Vergütungsverhandlungen in Sachsen zeichnen sich wieder erhebliche Personalkostensteigerungen ab. Das betrifft sowohl die stationäre wie auch die ambulante Pflege. Insbesondere die Eigenanteile in der stationären Pflege überfordern zunehmend die Versicherten, sie müssen deshalb entlastet werden.
Leistungsangebote der Pflege
Die verschiedenen Leistungsangebote der Pflege im Bundesland wurden über die Jahre ausgebaut. Eine Ausnahme macht die Kurzzeitpflege. Hier gehen die Angebote zurück, was angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger zu Engpässen in der Versorgung führt. Hier sollte das Land durch Investitionsförderung Anreize setzen für den Ausbau der Kapazitäten. Kurzzeitpflege wird häufig als Überbrückung genutzt, um nach einen Krankenhausaufenthalt einen Pflegeheimplatz oder die häusliche Pflege zu organisieren.
– Eckpunkte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
Beschlossen von der vdek-Mitgliederversammlung am 4.12.2020
Zahl der Pflegebedürftigen
Sachsen zählt zu den "Alterspionieren" in Deutschland. Mit höheren Lebensalter wächst die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. In knapp 20 Jahren hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen in Sachsen fast verdoppelt.