Die medizinische Versorgung in Sachsen steht in näherer Zukunft vor besonderen Herausforderungen. Insbesondere durch die bisherigen Anstrengungen der gemeinsamen Selbstverwaltung besteht in Sachsen grundsätzlich ein hohes Versorgungsniveau. Es gilt, dieses hohe Niveau zu erhalten und zukunftssicher weiterzuentwickeln. Die Ersatzkassen und die gemeinsame Selbstverwaltung tragen mit zahlreichen Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen und deren zukunftssicherer Gestaltung bei.
Aktuell gibt es schon gute, innovative Ansätze z. B. zur Nachwuchsgewinnung und -sicherung – so zum Beispiel im Rahmen der Initiative „Nachwuchsärzte Sachsen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, u. a.:
Auch das in 2021 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen“ sowie die damit verbundene Landarztquote (Sächsisches Landarztgesetz – SächsLArztG) sind hier zu nennen. Künftig sollen 40 Medizinstudienplätze außerhalb des Numerus Clausus vergeben werden, im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, für zehn Jahre als Arzt oder Ärztin in unterversorgten Gebieten zu praktizieren.
Mittel- bis langfristig ist diese Maßnahme gegen die Unterversorgung mit Hausärzten im ländlichen Raum durchaus vielversprechend, jedoch kein Allheilmittel. Denn: Von den rund 2.600 Hausärztinnen und Hausärzten in Sachsen wird aus Altersgründen in den nächsten fünf bis sieben Jahren ein Großteil ausscheiden. Um es deutlich zu machen: Jede vierte Ärztin bzw. jeder vierte Arzt ist aktuell über 60 Jahre, jede bzw. jeder Zehnte über 65 Jahre alt. Sechs von 47 Planungsbereichen in Sachsen sind laut Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits unterversorgt. In 23 weiteren Planungsbereichen besteht eine drohende Unterversorgung (Stand: 02.02.2022).
Wie sehen – unter diesen Voraussetzungen – Versorgungsszenarien der Zukunft aus? Wie kann die nachhaltige Stärkung der ärztlichen Versorgung, speziell im ländlichen Raum, erfolgen? Und inwiefern können die Chancen des pandemiebedingten Digitalisierungsschubs für die Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden?