Arztentlastende Dienste: Delegationsleistungen flächendeckend ermöglichen

Blood pressure measuring.

Gerade im ländlichen Sachsen bietet sich einiges an Potenzial für den hausärztlichen Bereich, indem Aufgaben des Arztes verändert bzw. anders priorisiert werden: Beispielsweise können Versorgungskapazitäten gehoben werden, wenn der Hausarzt nicht viel Zeit mit langen Überlandfahrten verbringt, sondern weiter Patienten in der Praxis behandelt, während eine eigens hierfür geschulte Assistentin delegationsfähige Leistungen übernimmt.

Über das Honorarsystem wird sowohl in der Regelversorgung als auch in Hausarztverträgen die Delegation gefördert, wenn speziell weitergebildete Medizinische Fachangestellte (MFA) zum Einsatz kommen, z. B. NäPA (Nichtärztliche Praxisassistentin) in der Regelversorgung.

Das Potenzial hochqualifizierter Unterstützungsleistungen liegt darin, dass beinahe die Hälfte der Hausbesuche delegierbar ist. Hierdurch wird der Arzt zeitlich entlastet, frei gewordene Kapazitäten können z. B. für zusätzliche Patientenkontakte genutzt werden.

Nurse caring for elderly person

Die Honorierung der NäPA-Leistungen erfolgt durch Pauschalen für Heim- und Hausbesuche. Neben der regulären Vergütung über den EBM fördern die Krankenkassen in Sachsen seit mehreren Jahren den Einsatz der NäPAs über Zuschläge von bis zu 12,45 Euro je Hausbesuch. Darüber hinaus fördert der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen die Ausbildung neuer NäPAs. Die Fortbildung wird für max. 24 Monate mit jeweils 200 Euro unterstützt. Alternativ dazu kann bis zu drei Monate nach Abschluss der Fortbildung eine Einmalzahlung von 3.500 Euro ausgezahlt werden.

Der Katalog der delegierbaren Leistungen ist derzeit klar umrissen und umfasst momentan lediglich Tätigkeiten, die außerhalb der Arztpraxis, z. B. im häuslichen Umfeld des Patienten, als delegationsfähige ärztliche Leistungen ausgeführt werden dürfen.

Dieser Katalog sollte daher um weitere Einsatzfelder erweitert werden:

  • Übernahme Case-Management,
  • Übernahme Wundmanagement,
  • Übernahme Schnittstellenmanagement beim Übergang ambulant zu stationär sowie vom Haus- zum Facharzt (inkl. Terminkoordination, Austausch notwendiger Dokumentationen und Befundunterlagen),
  • Umsetzung von Behandlungsleitfäden und Versorgungsprogrammen,
  • Unterstützung bei strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke,
  • Unterstützung bei der ärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen, in der Palliativversorgung und in der ärztlichen Praxis

Die Erfahrungen der Kassenärztlichen Vereinigungen aus den ersten Jahren mit NäPA & Co. zeigen, dass die neue Möglichkeit der Delegation bis dato zögerlich genutzt wird. Das liegt u. a. auch daran, dass solche Praxisassistentinnen nur eingesetzt werden können, wenn sie entsprechend weitergebildet sind. 270 Stunden umfasst das Curriculum für die NäPA insgesamt. Dieser Aufwand und die Fortbildungskosten – in Summe die wirtschaftliche Auslastung einer nichtärztlichen Praxisassistentin – schrecken Hausärzte nicht selten ab. Doch inzwischen gibt es verschiedene, erfolgreich erprobte Varianten des Einsatzes.