Die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen ist in Sachsen-Anhalt innerhalb eines Jahres erneut gestiegen: Im ersten Aufenthaltsjahr beträgt der durchschnittliche Eigenanteil 2.373 Euro, was einer Preissteigerung von rund 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im zweiten Jahr liegt der Eigenanteil im Durchschnitt bei 2.144 Euro, im dritten Jahr bei 1.839 Euro und ab dem vierten Jahr bei 1.457 Euro. Diese Beträge stellen Steigerungen von etwa acht bis 14 Prozent dar.
Die Eigenbeteiligung eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage (1.527 Euro ohne Zuschuss der Pflegekasse), den Investitionskosten (318 Euro) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (757 Euro) zusammen.
„Angesichts der steigenden Kosten in Pflegeheimen beobachten wir vermehrt, dass Angehörige die Versorgung Pflegebedürftiger selbst übernehmen, entweder eigenständig oder mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Dabei könnten Pflegebedürftigen um durchschnittlich 318 Euro pro Monat entlastet werden, wenn das Land die Investitionskosten in den Pflegeheimen übernehmen würde“, erklärt Dr. Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt.
Die Pflegekassen zahlen bereits gemäß § 43c SGB XI Zuschüsse zum EEE (inkl. Ausbildungsumlage) abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Im Rahmen der Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes hat der Gesetzgeber diese Zuschüsse Anfang des Jahres auf 15 Prozent (innerhalb der ersten zwölf Monate), 30 Prozent (ab zwölf Monaten), 50 Prozent (ab 24 Monaten) und 75 Prozent (ab 36 Monaten) erhöht.
Weitere Informationen:
In unseren FAQ finden Sie Informationen zur Aufschlüsselung der Kosten für Pflegeheimbewohnende.
Die Höhe der Eigenbeteiligung für jedes einzelnen Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für Pflegeheime und weitere Pflegeangebote.
Kontakt
Elisabeth Scholz
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