Gestaltungsbild

Umsetzung des Koalitionsvertrags bisher

Um die Versorgung mit qualitativ hochwertigen stationären Leistungen auch künftig bedarfsgerecht sicherstellen zu können, sind gezielte Investitionen in den jeweiligen Krankenhäusern und Standorten notwendig. Im Koalitionsvertrag hält die Landesregierung Sachsen-Anhalt fest, dass veränderte Versorgungsmodelle geschaffen werden müssen, um auch zukünftig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Im Koalitionsvertrag hat die Regierung Sachsen-Anhalts außerdem angekündigt, sich auf Bundesebene für einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen für alle Beteiligten einzusetzen, damit bewährte Kooperationsmodelle nicht wegbrechen. „Gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung und den Kommunen wollen wir moderne, zukunftsfähige Versorgungskonzepte entwickeln.“

Zur Ermittlung des entsprechenden Bedarfs hat das zuständige Ministerium im Jahr 2022 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Zweck dieses Gutachtens besteht darin, den zukünftigen regionalen Versicherungsbedarf zu ermitteln. Berücksichtigt werden dabei unter anderem folgende Faktoren: die regionalen Versorgungsstrukturen einschließlich der Notfallstrukturen, der sich abzeichnende Fachkräftemangel, die Zunahme telemedizinischer Anwendungen und weitere Innovationen.

Den Auftrag für dieses Gutachten hat das Land Sachsen-Anhalt an die Gesellschaft Partnerschaft Deutschland (PD) vergeben. In der Sitzung des Planungsausschusses am 25.07.2022 informierte das Ministerium darüber, dass die Partnerschaft Deutschland hierfür die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen erhält, die die Verbände der Krankenkassen mit jedem einzelnen Plankrankenhaus im Land abgeschlossen haben. Die Einbeziehung der Mitglieder des Planungsausschusses erfolgt durch strukturierte Interviews.