Krankenhausplanung
In Deutschland sind die Bundesländer für die Krankenhausplanung verantwortlich. Das Ziel der Krankenhausplanung besteht darin, die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP hat im Jahr 2022 bei der „Gesellschaft Partnerschaft Deutschland“ ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den aktuellen Stand und den zukünftigen Bedarf der Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt zu ermitteln, hat.
» Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt
Die Krankenhausplanung erfolgt alle zwei Jahre gemäß § 3 Abs. 7 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt. Sie hat das Ziel, entsprechend den Gegebenheiten die stationäre Versorgung sicherzustellen. Relevant für eine bedarfsgerechte und funktional abgestimmte Krankenhausversorgung sind die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenkassen, der Investitionsstau in den Krankenhäusern und die sich verringernde Anzahl von Pflegepersonal. Ein Versorgungsnetz, in dem sich die einzelnen Krankenhäuser in Bezug auf ihre Angebote wechselseitig ergänzen, berücksichtigt die Ressourcen und dient der Sicherstellung der Leistungsqualität in der stationären Gesundheitsversorgung. Nicht jedes Krankenhaus muss alle spezialisierten Leistungsangebote erbringen können. In jedem Krankenhaus, das spezialisierte Leistungs-angebote anbietet, werden die Regelungen zu den Mindestmengen eingehalten.
Generell sind vier Versorgungsstufen voneinander zu unterscheiden: Basisversorgung, Schwerpunktversorgung, Spezialversorgung und universitäre Versorgung. Diese Versorgungsstufen sind in den „Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt gemäß § 3 Abs. 1 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt“ definiert.
» Auf dieser Karte ist die derzeitige stationäre Versorgung in Sachsen-Anhalt dargestellt
Die Krankenhausstruktur in Sachsen-Anhalt
Die Krankenhausstruktur der Zukunft orientiert sich dann an den Bedürfnissen der Versicherten, wenn sie Doppelstrukturen vermeidet, spezialisiert ist und Leistungsabstimmungen vornimmt. Ein gerechteres Vergütungssystem muss zugleich die Leistungsfähigkeit der Versorgungsstruktur sichern. Für die stationäre Versorgung gilt: Viel hilft nicht immer viel. Vielmehr geht es darum, durch eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser die Qualität der erbrachten Leistungen nicht nur sicherzustellen, sondern zu erhöhen. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass besonders kritische Fälle, wie beispielsweise intensivmedizinische Beatmungsfälle, vor allem an hoch spezialisierten Universitätskliniken konzentriert wurden. Daraus sind für die Zukunft die richtigen Lehren zu ziehen. Nötig ist eine passgenaue Mischung aus flächendeckender Grundversorgung und einer hoch spezialisierten Spitzenmedizin an einzelnen Standorten.