Aktuelle Krankenhausplanung

Medizinisches Personal im Krankenhaus

Krankenhausreform der Bundesregierung

Die Krankenhausreform der Bundesregierung soll die Versorgungssicherheit gewährleisten, die Behandlungsqualität sichern und die Krankenhauslandschaft entbürokratisieren. Das System der Fallpauschalen soll durch Vorhaltebudgets ersetzt werden.

Ein Blick in das Eckepunktepapier zeigt, auf die Versichertengemeinschaft kommen erhebliche Mehrausgaben zu:

  • Gem. Punkt 2.6 erhalten Universitätskliniken und andere geeignete Versorger zusätzliche Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung, um „überregionale Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben zu übernehmen“.
  • Gem. Punkt 2.6 werden die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung nach einem zusätzlichen nach Leistungsumfang gestaffelten Zuschlag vergütet, den ebenfalls ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung finanziert, um eine Umverteilung unter den Krankenhäusern zugunsten der Universitätskliniken zu vermeiden.

Die Behandlungsqualität soll durch einen Zugriff der Länder auf den Medizinischen Dienst, den die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls finanziert, gesichert werden, indem dieser intensive Kontrollen und Überprüfungen durchführt (Punkt 3.5). Damit ist ein weiterer Aufwuchs von Kontrollkosten zu erwarten, die dem Ziel der Entbürokratisierung diametral entgegenläuft. Zudem wird neben den bestehenden verpflichtend von den Krankenhäusern zu erstellten Qualitätsberichten eine weitere Kontrollebene geschaffen. Hieraus ergeben sich Verwirrungen bzgl. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Die Anreizwirkungen des DRG-Fallpauschalensystems bleiben in qualitativer Hinsicht erhalten: Grundlage der Leistungsgruppen und der Leveleinteilung sind weiterhin die Behandlungsfälle eines Krankenhauses. Inwieweit die Reduzierung der DRGs tatsächlich zu einer Verhaltensänderung der Krankenhäuser führen wird, wird die Praxis zeigen.

Und schließlich sind die Aussichten auf einen Strukturwandel, den Levels und Leistungsgruppen auslösen sollen, angesichts der politischen Zwänge auf der Landesebene weiter ungewiss.

Krankenhausplanung Sachsen-Anhalt  

In Deutschland sind die Bundesländer für die Krankenhausplanung verantwortlich. Das Ziel der Krankenhausplanung besteht darin, die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP hat im Jahr 2022 bei der Gesellschaft "Partnerschaft Deutschland“ ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den aktuellen Stand und den zukünftigen Bedarf der Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt zu ermitteln. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen liegen seit Juli 2023 vor. Mehr Informationen zum Koalitionsvertrag und Krankenhausgutachten Sachsen-Anhalt.

Die Krankenhausplanung erfolgt alle zwei Jahre gemäß § 3 Abs. 7 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt. Sie hat das Ziel, entsprechend den Gegebenheiten die stationäre Versorgung sicherzustellen. Relevant für eine bedarfsgerechte und funktional abgestimmte Krankenhausversorgung sind die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenkassen, der Investitionsstau in den Krankenhäusern und die sich verringernde Anzahl von Pflegepersonal. Ein Versorgungsnetz, in dem sich die einzelnen Krankenhäuser in Bezug auf ihre Angebote wechselseitig ergänzen, berücksichtigt die Ressourcen und dient der Sicherstellung der Leistungsqualität in der stationären Gesundheitsversorgung. Nicht jedes Krankenhaus muss alle spezialisierten Leistungsangebote erbringen können. Krankenhäuser, die jedoch spezialisierte Leistungen anbieten, müssen zur Gewährleistung der Versorgungsqualität die Regelungen zu den Mindestmengen einhalten.  

Die Krankenhausstruktur in Sachsen-Anhalt

Die Krankenhausstruktur der Zukunft orientiert sich dann an den Bedürfnissen der Versicherten, wenn sie Doppelstrukturen vermeidet, spezialisiert ist und Leistungsabstimmungen vornimmt. Ein gerechteres Vergütungssystem muss zugleich die Leistungsfähigkeit der Versorgungsstruktur sichern. Für die stationäre Versorgung gilt: Viel hilft nicht immer viel. Vielmehr geht es darum, durch eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser die Qualität der erbrachten Leistungen nicht nur sicherzustellen, sondern zu erhöhen. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass besonders kritische Fälle, wie beispielsweise intensivmedizinische Beatmungsfälle, vor allem an hoch spezialisierten Universitätskliniken konzentriert wurden. Daraus sind für die Zukunft die richtigen Lehren zu ziehen. Nötig ist eine passgenaue Mischung aus flächendeckender Grundversorgung und einer hoch spezialisierten Spitzenmedizin an einzelnen Standorten.

Generell sind vier Versorgungsstufen voneinander zu unterscheiden: Basisversorgung, Schwerpunktversorgung, Spezialversorgung und universitäre Versorgung. Diese Versorgungsstufen sind in den „Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt" gemäß § 3 Abs. 1 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt definiert.

» Auf dieser Karte ist die derzeitige stationäre Versorgung in Sachsen-Anhalt dargestellt